Pflegegeld Kärnten

Pflegebedürftige Menschen benötigen viel Hilfe im alltäglichen Leben. Es gibt viele verschiedene Betreuungsformen, die zum Beispiel ambulante, soziale und mobile Pflege wählen. Damit der Betroffene zwischen diesen Angeboten möglichst frei wählen kann und nicht durch finanzielle Aspekte eingeschränkt ist, gewährt das Land Kärnten in Österreich einen Pflegezuschuss. Dieser soll den betroffenen Menschen das Leben erleichtern, indem Sie in Ihrem gewohnten Umfeld mit einer guten Pflege bleiben können.

Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss der Betroffene aber mehrere Voraussetzungen erfüllen. Der zeitliche Pflegeaufwand muss monatlich mehr als 50 Stunden betragen. Der Bedürftige muss seinen Wohnsitz in Österreich oder in einem Land aus dem europäischen Wirtschaftsraum haben. Wenn der Pflegezeitraum unter sechs Monaten liegt, wird kein Pflegegeld von dem Land Kärnten gezahlt.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nicht nach dem finanziellen Vermögen des Betroffenen. Auch die Ursache der Pflegebedürftigkeit ist in Pflegegeldberechnung unwichtig. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den sieben Pflegestufen. Die Pflegestufen geben die Anzahl der monatlichen Stunden wieder, die für die Pflege aufgebracht werden müssen. Je höher die Stufe ist, desto höher ist dieser Aufwand und desto höher ist das entsprechende Pflegegeld. Dieser Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und unterliegt nicht der Einkommenssteuer.

Die Antragsformulare für das Pflegegeld erhält man auf der Homepage von Kärnten zum Download. Die Formulare können aber auch in den jeweiligen Gemeinden abgegeben werden.

Mehr auch unter http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN.?detail=87

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