Wochengeld 2010 bzw. 2011

Wenn eine Frau schwanger ist und bald eine Mutter wird, darf ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin diese nicht mehr beschäftigt werden. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich die Frau im Mutterschutz. Da diese Zeit ein finanzieller Rückschritt wäre, gibt es als Ersatzleistung zum Entgelt das Wochengeld und ist eine Stütze für die Mutter.

Wann gilt das Wochengeld bzw. zu welchen Konditionen?

Das Wochengeld wird unter folgenden Prämissen gewährt:

  • 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
  • Ebenso am Tag der tatsächlichen Entbindung/Geburt
  • sowie 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin (bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Kaiserschnittsgeburten sind es 12 Wochen)

Es kommt auch vor, dass die Frau schon vor den 8 Wochen vor dem Geburtstermin nicht mehr arbeiten kann, da diese einen besonderen Schutz benötigt. Wenn der Amtsarzt hier eine besondere Schutzfrist verhängt, so wird das Wochengeld bereits ab Beginn des vom Amtsarzt bestätigten Zeitpunkts des Beschäftigungsverbots bezahlt.

Wie hoch bzw. wie viel wird an Wochengeld bezahlt?

Nun, wie hoch nun das Wochengeld tatsächlich ist, hängt vom zuvor bestehenden Beschäftigungsverhältnis ab. Hier ein paar Eckpunkte, wonach sich die Höhe des Wochengeldes richtet:

  • Wenn unselbstständig tätig (Angestellte, Arbeiterin), dann richtig sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Nettobezug der letzten 3 Monate. Hier werden aber auch die Sonderzahlungen berücksichtigt (=Weihnachtsgeld, …).
  • Bei Selbständigen sieht es so aus, dass auch diese sein 1.1.2008 ein einkommensabhängiges Wochengeld erhalten.
  • Wenn eine Frau geringfügig beschäftigt ist und sich diese selbst versichert hat, so erhält diese einen fixen Betrag von 7,91 Euro (2010), wobei dieser Betrag jährlich angepasst wird.
  • Wenn bisher eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) erhalten worden ist, so ist das Wochengeld 180 % der zuletzt bezogenen Leistung. Wenn die Leistung  nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) bezogen wurde, so ist das Wochengeld in der Höhe von 180 % des Grundbetrages (436 Euro).

Eine Antwort

  1. Christopher September 28, 2010

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