Um den öffentlichen Verkehr zu fördern, hat sich die Regierung Österreichs entschlossen, für 2013 eine überarbeitete Form der Pendlerpauschale zu beschließen.
Die beiden Varianten der Pauschale, die bestehen, bleiben dabei unangetastet. Diese setzen den Zuschuss zu den Fahrtkosten in Abhängigkeit vom öffentlichen Verkehr, ob er vorhanden ist und somit genutzt werden kann oder nicht. Außerdem gibt es noch alle 20 Kilometer Fahrtstrecke eine Staffelung der Pauschale. Weiterhin wird sie auch über die Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgesetzt.
Ab dem Jahr 2013 wird nun jeder gefahrene Kilometer mit einem zusätzlichen Extraeuro (der Pendlereuro) als einmalige Jahresbetrag vergütet. Dieser wird nicht wie die vorherige Pendlerpauschale über die Lohnsteuer oder Einkommenssteuer abgesetzt, sondern wird bar ausbezahlt. Beispielsweise bei einem Arbeitsweg von 70 Kilometern (hin und retour) werden einmal im Jahr 70 Euro über die Lohnsteuer vermindert.
Gleichzeitig wird die Obergrenze für Pendlerzuschläge angehoben. Während diese vorher bei 141 Euro lag, wird ab 2013 ein Betrag von 290 Euro angesetzt. Mit dieser Maßnahme soll jenen geholfen werden, die keine Lohnsteuer zahlen und somit nicht von dem absetzbaren Freibetrag profitieren. Darunter fallen auch die Geringverdiener, die ja einkommensteuerfrei sind.
Wer einmal die Woche zur Arbeit pendelt, bekommt künftig schon ein Drittel der Pendlerpauschale. Ab drei Fahrten wird die volle Pauschale absetzbar. Somit können künftig auch Wochenpendler von der Pauschale profitieren.
Auch eine Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel wurde beschlossen. Künftig werden Jahreskarten, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, nicht mehr im Zuge der Gehaltsabrechnung versteuert. Dies soll einen neuen Anreiz bringen, mehr öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, unabhängig von der Kilometergrenze. So wird auch in den Großstädten, in denen oft nur wenige Kilometer gefahren werden müssen, die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder viel interessanter.
Die Frage der Finanzierung dieses Weihnachtszuckerls der Regierung bleibt jedoch bestehen. 150 bis 200 Millionen Euro soll dieser ganze Umbau kosten, der natürlich an anderer Stelle wieder eingespart werden muss. Denn noch steht nicht fest, wie diese Neuerungen finanziert werden sollen. Vielleicht hätte man diesen Aspekt vor der Veröffentlichung ausarbeiten sollen, um Kritikern keine Nahrung zu bieten. Auf den ersten Blick sind diese Änderungen natürlich verführerisch, wenn dann aber gleichzeitig in anderen Bereichen wieder mehr Geld aus der Tasche der Arbeitnehmer gezogen wird, bleibt die Frage des Sinns einer solchen Änderung doch offen. Auch die oft diskutierte Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Pendler auf ihrem Weg in die Arbeit zu unterstützen, bleibt ungeklärt. Hier die Fakten:
Kleines Pendlerpauschale
Die kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen bei denen der Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist UND eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:
Entfernung | Betrag/Monat ab Juli 2008 – 2010 |
Betrag/Monat 2011 |
---|---|---|
ab 20 km | 52,50 Euro | 58,00 Euro |
ab 40 km | 103,50 Euro | 113,00 Euro |
ab 60 km | 154,75 Euro | 168,00 Euro |
Großes Pendlerpauschale
Die große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen bei denen der Arbeitsplatz mind. 2 Kilometer von der Wohnung entfernt ist UND eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
Entfernung | Betrag/Monat ab Juli 2008 – 2010 |
Betrag/Monat 2011 |
---|---|---|
ab zwei km | 28,50 Euro | 31,00 Euro |
ab 20 km | 113,00 Euro | 123,00 Euro |
ab 40 km | 196,75 Euro | 214,00 Euro |
ab 60 km | 281,00 Euro | 306,00 Euro |
Pendlereuro
Dieser beträgt im Kalenderjahr pro Kilometer Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte € 2,00. Wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 20 km ist, so erhält man zusätzlich pro Jahr 40 Euro als Pendlereuro. Bei Teilzeitkräften wird es wieder aliquotiert.