Pendlerpauschale neu: Die Änderungen ab 2013

Um den öffentlichen Verkehr zu fördern, hat sich die Regierung Österreichs entschlossen, für 2013 eine überarbeitete Form der Pendlerpauschale zu beschließen.
Die beiden Varianten der Pauschale, die bestehen, bleiben dabei unangetastet. Diese setzen den Zuschuss zu den Fahrtkosten in Abhängigkeit vom öffentlichen Verkehr, ob er vorhanden ist und somit genutzt werden kann oder nicht. Außerdem gibt es noch alle 20 Kilometer Fahrtstrecke eine Staffelung der Pauschale. Weiterhin wird sie auch über die Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgesetzt.

Ab dem Jahr 2013 wird nun jeder gefahrene Kilometer mit einem zusätzlichen Extraeuro (der Pendlereuro) als einmalige Jahresbetrag vergütet. Dieser wird nicht wie die vorherige Pendlerpauschale über die Lohnsteuer oder Einkommenssteuer abgesetzt, sondern wird bar ausbezahlt. Beispielsweise bei einem Arbeitsweg von 70 Kilometern (hin und retour) werden einmal im Jahr 70 Euro über die Lohnsteuer vermindert.

Gleichzeitig wird die Obergrenze für Pendlerzuschläge angehoben. Während diese vorher bei 141 Euro lag, wird ab 2013 ein Betrag von 290 Euro angesetzt. Mit dieser Maßnahme soll jenen geholfen werden, die keine Lohnsteuer zahlen und somit nicht von dem absetzbaren Freibetrag profitieren. Darunter fallen auch die Geringverdiener, die ja einkommensteuerfrei sind.
Wer einmal die Woche zur Arbeit pendelt, bekommt künftig schon ein Drittel der Pendlerpauschale. Ab drei Fahrten wird die volle Pauschale absetzbar. Somit können künftig auch Wochenpendler von der Pauschale profitieren.

Auch eine Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel wurde beschlossen. Künftig werden Jahreskarten, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, nicht mehr im Zuge der Gehaltsabrechnung versteuert. Dies soll einen neuen Anreiz bringen, mehr öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, unabhängig von der Kilometergrenze. So wird auch in den Großstädten, in denen oft nur wenige Kilometer gefahren werden müssen, die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder viel interessanter.
Die Frage der Finanzierung dieses Weihnachtszuckerls der Regierung bleibt jedoch bestehen. 150 bis 200 Millionen Euro soll dieser ganze Umbau kosten, der natürlich an anderer Stelle wieder eingespart werden muss. Denn noch steht nicht fest, wie diese Neuerungen finanziert werden sollen. Vielleicht hätte man diesen Aspekt vor der Veröffentlichung ausarbeiten sollen, um Kritikern keine Nahrung zu bieten. Auf den ersten Blick sind diese Änderungen natürlich verführerisch, wenn dann aber gleichzeitig in anderen Bereichen wieder mehr Geld aus der Tasche der Arbeitnehmer gezogen wird, bleibt die Frage des Sinns einer solchen Änderung doch offen. Auch die oft diskutierte Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Pendler auf ihrem Weg in die Arbeit zu unterstützen, bleibt ungeklärt. Hier die Fakten:

Kleines Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen bei denen der Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist UND eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

 

Entfernung Betrag/Monat
ab Juli 2008 – 2010
Betrag/Monat
2011
ab 20 km 52,50 Euro 58,00 Euro
ab 40 km 103,50 Euro 113,00 Euro
ab 60 km 154,75 Euro 168,00 Euro

Großes Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen bei denen der Arbeitsplatz mind. 2 Kilometer von der Wohnung entfernt ist UND eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

Entfernung Betrag/Monat
ab Juli 2008 – 2010
Betrag/Monat
2011
ab zwei km 28,50 Euro 31,00 Euro
ab 20 km 113,00 Euro 123,00 Euro
ab 40 km 196,75 Euro 214,00 Euro
ab 60 km 281,00 Euro 306,00 Euro

Pendlereuro

Dieser beträgt im Kalenderjahr pro Kilometer Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte € 2,00. Wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 20 km ist, so erhält man zusätzlich pro Jahr 40 Euro als Pendlereuro. Bei Teilzeitkräften wird es wieder aliquotiert.

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