Pendlerrechner: Die Pendlerpauschale berechnen

Was sich das Finanzamt immer einfallen lässt! Die neueste Idee: Der Pendlerrechner! Wenn ab 2014 man einen Anspruch auf die Pendlerpauschale geltend machen möchte, so ist es notwendig den Pendlerrechner zu betätigen und das Ergebnis als unterschriebenes Formular beim Arbeitgeber abzugeben. Erst dann hat man wieder einen Anspruch auf die Pendlerpauschale.

Der Pendlerrechner

Gründe warum und wer den Rechner nutzen muss

Die Pendlerpauschale ist eine willkommene Möglichkeit die individuelle Steuerlast als Angesteller oder Arbeiter zu reduzieren. Wenn die Strecke zur Arbeit länger ist, hat man eventuell Anspruch auf die Pendlerpauschale. Bisher war es so, dass man einen Antrag über den Arbeitgeber oder individuell über die Arbeitnehmerveranlagung stellen konnte, damit man einen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat. Vor allem Arbeitnehmer, die einen längeren Weg zu ihrer Arbeitsstätte beschreiten müssen, sollten sich mit Hilfe des Rechners einen Einblick darüber verschaffen, ob es für sie eventuell in Frage kommt, sich über die sogenannte Pendlerpauschale zu informieren.

Wozu dient der Pendlerrechner?

Der Pendlerrechner ist eine Webseite die einem bei der Berechnung der Fahrtstrecke hilft und dabei feststellt ob es denn zumutbar ist, dass man auf dieser Wegstrecke zur angegebenen Zeit mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fährt. Je nachdem wird danach offiziell ausgegeben, ob man Anspruch auf die große oder kleine Pendlerpauschale hat (oder eben auch auf gar keine).

Auf welche Daten greift der Pendlerrechner zu?

Die Berechnung erfolgt dann anhand der Analyse von Infrastrukturdaten des jeweiligen eingegebenen Gebietes, oder Bezirks. Dies erfolgt durch das Heranziehen von Daten über Straßennetze, durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit und aktuelle Fahrpläne der Verkehrsverbünde.

Ergebnis des Pendlerrechners

Tipps die man beachten sollte

Beachten Sie bitte, dass Sie alles wahrheitsgemäß angeben. Die unterschriebenen Formularergebnisse müssen Sie beim Arbeitgeber abgeben, welcher sie in den jeweiligen Lohnverrechnungsakt legt. Das Finanzamt hat im Rahmen einer Prüfung darauf Zugriff und unwahre Angaben kommen gar nicht gut an!

Fazit

Jeder Arbeitnehmer, der täglich einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern auf sich nehmen muss, sollte sich auf jeden Fall über eine potentielle Pendlerpauschale informieren und seine eingegebenen Daten durch den Pendelrechner berechnen lassen.

Hier geht es zum kostenlosen Pendlerrechner des Finanzamts: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/

Kommentare

  1. koth karl August 5, 2014
  2. schnabl rosemarie August 21, 2014
  3. Schüler September 11, 2014
  4. Nici Oktober 2, 2014
  5. Michi August 1, 2016

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