Der Alleinverdienerabsetzbetrag in Österreich steht jedem Alleinverdiener zu, wenn der Steuerpflichtige einer der folgenden beiden Bedingungen erfüllt wird:
- mindestens 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet zu sein und nicht vom Ehepartner getrennt lebend (welcher unbeschränkt steuerpflichtig ist)
- mindestens 6 Monate im Kalenderjahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben und mindestens ein Kind zu haben, für das der Partner die Familienbeihilfe bezieht.
Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrags
Der Alleinverdienerabsetzbetrag hängt von folgenden Variablen ab und bewegt sich zwischen 364,00 Euro im Jahr bis hin zu über 1.000,00 Euro, wenn mehr als 4 Kinder im Haushalt wohnen. Hier die genaue Staffelung des Alleinverdienerabsetzbetrags:
- ohne Kind 364,00 Euro,
- mit 1 Kind 494,00 Euro,
- mit 2 Kindern 669,00 Euro,
- mit 3 Kindern 889,00 Euro,
- für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag von 889,00 Euro um 220,00 Euro.
Alleinverdienerabsetzbetrag 2011: Streichung wenn Kinder nicht mehr betreut werden
Für Ehepaare welche keine Kinder mehr betreuen (bedeutet, dass keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird), wurde mit 1.1.2011 der Alleinverdienerabsetzbetrag gestrichen. Diese haben ab sofort keine Möglichkeit mehr, den Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Steuererklärung 2011 geltend zu machen.
Ich hätte am Finanzamt Freistadt wegen der Höhe des Alleinverdiener Absetzbetrages angerufen. Da hat sich aber niemand gemeldet und es ist auch kein Tonband gelaufen, obwohl Parteienverkehrszeit gewesen ist. Ich hab dann weiter gesucht und dann im Telefonbuch die Nummer unter der Linzer Vorwahl gefunden. Ein Herr gab mir zur Auskunft, daß dieser Betrag abgeschafft ist. Die Neue Version ist ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag und jetzt kommts: Ich fragte mit welcher Einkommenshöhe das möglich ist und Brutto oder Netto, worauf er antwortete natürlich Netto, also der Auszahlungsbetrag.
Ich hab dann aber noch ein Mal angerufen, wo sich eine weiblich Stimme gemeldet hat natürlich mit dem Gegenteil, also Bruttobetrag.
Ich wollte dann ihren Namen erfahren, worauf sie antwortete: Nein, das sag ich nicht.
Ist das das heutige Bürgerservice ? Ich werde das auch dem Finanzministerium schreiben, aber jetzt hätte ich doch gerne eine klare schriftliche Auskunft über dieses Thema.
Im Voraus herzlichen Dank.
MfG Johann Gaisbauer