Alleinverdienerabsetzbetrag Österreich

Der Alleinverdienerabsetzbetrag in Österreich steht jedem Alleinverdiener zu, wenn der Steuerpflichtige einer der folgenden beiden Bedingungen erfüllt wird:

  1. mindestens 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet zu sein und nicht vom Ehepartner getrennt lebend (welcher unbeschränkt steuerpflichtig ist)
  2. mindestens 6 Monate im Kalenderjahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben und mindestens ein Kind zu haben, für das der Partner die Familienbeihilfe bezieht.

Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrags

Der Alleinverdienerabsetzbetrag hängt von folgenden Variablen ab und bewegt sich zwischen 364,00 Euro im Jahr bis hin zu über 1.000,00 Euro, wenn mehr als 4 Kinder im Haushalt wohnen. Hier die genaue Staffelung des Alleinverdienerabsetzbetrags:

  • ohne Kind 364,00 Euro,
  • mit 1 Kind 494,00 Euro,
  • mit 2 Kindern 669,00 Euro,
  • mit 3 Kindern 889,00 Euro,
  • für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag von 889,00 Euro um 220,00 Euro.

Alleinverdienerabsetzbetrag 2011: Streichung wenn Kinder nicht mehr betreut werden

Für Ehepaare welche keine Kinder mehr betreuen (bedeutet, dass keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird), wurde mit 1.1.2011 der Alleinverdienerabsetzbetrag gestrichen. Diese haben ab sofort keine Möglichkeit mehr, den Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Steuererklärung 2011 geltend zu machen.

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