Pendlerpauschale neu ab 2011

Die Penderpauschale erfährt eine Änderung, denn durch die Budgetanpassungen wurde die MÖSt erhöht und dafür gibt es für die Pendler eine Erhöhung der Penderpauschale. Dies ist aber vielmehr eine Augenauswischerei, als eine tatsächliche Hilfe, denn die Erhöhung der MÖSt trifft einen durchschnittlichen Pendler mit über 100 Euro im Jahr, die Erhöhung der Pendlerpauschale hat eine Ersparnis von ca. 20 Euro im Jahr! Bleibt ein sattes Minus, was der Regierung eine tolle Zusatzeinnahme beschert!

Eine Änderung und möglicherweise Senkung der Pendlerpauschale für das Jahr 2011 ist sehr wahrscheinlich. Die Verschiebung der ursprünglich für den 20. Oktober 2010 angesetzten Budgetrede auf Dezember lässt jedoch die Bürger bis zum Jahresende im Unklaren über die zu erwartenden Mehrbelastungen im kommenden Jahr.

Die letzte Änderung der Pendlerpauschale erfolgte im Jahr 2008. Die damals beschlossene Regelung findet auch im Jahr 2010 wieder Anwendung. Ihre weitere Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten. Der ARBÖ meint zur Pendlerpauschale 2011:

Der Staat holt sich zusätzlich 126 Euro pro Jahr im Schnitt von den Pendlerinnen und Pendlern. Als Ausgleich bietet er ihnen eine Erhöhung der
Pendlerpauschalen um 19 Euro. „Das ist ein Witz, der Ausgleich für die Frächter ist doppelt so hoch“, so Stuppacher. Bei der letzten Erhöhung der Mineralölsteuer, die mit 3 Cent für Benzin und 5 Cent für Diesel geringer ausgefallen ist als die jetzige, wurden die Pendlerpauschalen immerhin um 15 Prozent angehoben. „Das muss auch jetzt die Messlatte sein“.

Pendlerpauschale aktuell: Wie sieht es 2010 aus und wie geht es mit der Pendlerpauschale 2011 weiter?

Die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale kann entweder direkt bei der Gehaltsabrechnung monatlich berücksichtigt werden oder einmal jährlich in der Meldung zur Arbeitnehmerveranlagung.
Einen Anspruch hat jeder Arbeitnehmer. Die Höhe und Art der Pauschale richtet sich nach der Entfernung der Wohnung zum Arbeitsplatz und der Möglichkeit zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es existieren zwei Formen der Pendlerpauschale, die in Höhe und Möglichkeit der Inanspruchnahme variieren.

Kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale kann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt ist und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist. Die Pauschale berechnet sich folgendermaßen:
– ab 20 km 52,50 €/Monat
– ab 40 km 103,50 €/Monat
– ab 60 km 154,75 €/Monat

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt und keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Hier sieht die Berechnung vor:
– ab 2 km 28,50 €/Monat
– ab 20 km 113 €/Monat
– ab 40 km 196,75 €/Monat
– ab 60 km 281 €/Monat

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