Nettolohnrechner

Es ist ein berechtigtes Anliegen, bei Gehaltserhöhungen oder -verhandlungen wissen zu wollen, welches Netto sich aus dem vereinbarten Bruttobezug ergeben wird.

Vom Brutto werden abgezogen:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Diese sind ein fixer, gesetzlich festgesetzter Prozentsatz, abhängig davon, wie man beschäftigt wird, also als Arbeiter, Angestellter, geringfügig Beschäftigter etc.
  • Lohnsteuer: Nach Abzug der SV-Beiträge vom Bruttobezug wird die Lohnsteuerbemessungsgrundlage gebildet und davon dann die Lohnsteuer ermittelt. Die Lohnsteuer steigt progressiv an, das heißt, es ist nicht möglich, hier einen fixen Prozentsatz anzugeben. Verdient man weniger als € 1.200,-, so fällt überhaupt keine Lohnsteuer an.

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, die Lohnsteuerbemessungsgrundlage zu verringern: Hat man einen Weg zur Arbeit, der mehr als 20 km beträgt, kann man das „Pendlerpauschale“ beim Dienstgeber beantragen, das sich steuerlich auswirkt. Auch für den Fall, dass man Alleinverdiener oder -erzieher ist, gibt es diese Möglichkeit.

Man ist jetzt aber nicht gezwungen, mit Papier und Bleistift den Nettolohn zu errechnen: Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen findet man unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm verschiedene Berechnungsprogramme, unter denen auch ein Brutto/Netto-Rechner zu finden ist.
Hier gibt man das Jahr, das Einkommen, ob man Arbeiter oder Angestellter ist sowie die Anzahl der Kinder und ein allfällige Pendlerpauschale an – und schon erhält man den zu erwartenden Nettobezug ausgegeben. Der Rechner funktioniert auch in die andere Richtung, das bedeutet, man kann errechnen, wie hoch das Brutto zu einem vorgegebenen Nettobezug wäre.

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