Die Rechnungsbestandteile sind in Österreich sehr wichtig, denn nur wenn die Rechnungs ordnungsgemäß ausgestellt ist, kann die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei den Rechnungsbestandteilen bezieht sich die Finanz auf das in Österreich geltende Umsatzsteuergesetz und auf den dort sich befindliche §11.
Das Gesetz kurz zusammengefasst, muss eine ausgestellte Rechnung in Österreich folgende Bestandteile aufweisen:
- Name und die Anschrift des liefernden bzw. des leistenden Unternehmers
- Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers (=Kunde)
- Bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von über 10.000,00 EUR muss seit 1.7.2006 auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers (=Kunde) enthalten sein
- Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang (Beschreibung) der sonstigen gelieferten Leistung
- Liefer- bzw. Leistungsdatum oder jenen Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt.
- Entgelt (Nettobetrag) sowie den anzuwendenden Steuersatz (10 bzw. 20 % bzw. gegebenenfalls Sondersteuersatz).
- Umsatzsteuerbetrag
- Datum der Rechnungsausstellung
- fortlaufende Rechnungsnummer
- UID-Nummer des leistenden Unternehmers (des Rechnungsstellers)
Den gesamten Gesetzestext kann man unter dem RIS nachlesen: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40068090