Nebenverdienst versteuern

Wer viel arbeitet oder verdient muss auch mehr für die Gesellschaft beitragen. Die entspricht dem österreichischen Solidaritätsgrundsatz dass die Stärkeren der Gesellschaft die Schwächeren stützen sollen.
Die betrifft aber nicht nur den Hauptberuf, sondern auch jegliche Nebeneinkünfte. Darunter fallen alle Einkünfte auf selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, Mieten, Gewinne auf Aktien, Immobilienverkäufe innerhalb bestimmter Fristen und viele andere mehr.

Ab wann muss ich meinen Nebenverdienst versteuern?

Wer ein Nebeneinkommen hat oder ohnehin Einkommenssteuerpflichtig ist, muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben. In dieser Steuererklärung müssen detailliert alle EInkünfte aufgeschlüsselt werden.
Außer einem Freibetrag von ca 700 Euro muss für alle Nebeneinkünfte Lohn / Einkommenssteuer nachgezahlt werden und gegebenenfalls auch die Sozialversicherung entrichtet werden.
Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen aufbewahren und für den Fall, dass Ihre EInkünfte die Grenze überschreiten ein Fachmann kontaktiert wird. Die Arbeiterkammer bietet hierfür einen kostenlosen Service. Es bestehen für vielfältige Ausgaben Absetzmöglichkeiten deren Ausschöpfbarkeit dem Fachmann überlassen werden sollte, zumindest beim ersten Mal.
Die Verpflichtung Einkommen anzugeben betrifft auch Einnahmen aus Mieten, Aktiengewinnen etc. sofern hier gewisse Fristen nicht eingehalten werden. Diese Fristen können Sie ebenfalls beim Fachmann erfahren, sie ändern sich in häufigen Intervallen. Die Verpflichtung zur Versteuerung betrifft auch Erlöse aus Amateurfußball und Schiedsrichtertätigkeiten. Sie werden häufig vergessen anzugeben und bei Vereinprüfungen folgen oftmals Prüfungen der Spieler danach. Sie sind in Zeiten wo der Fiskus bezüglich Steuerhinterziehung durchgreift als besonders gefährlich einzustufen.

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