Lohnsteuerausgleich 2011

Jährlich verschenken zahlreiche Österreicher bares Geld an das Finanzamt, nur weil sie keinen Lohnsteuerausgleich machen. Obwohl die Arbeitnehmerveranlagung, wie der Lohnsteuerausgleich seit ein paar Jahren heißt, bis zu fünf Jahre im Nachhinein beantragt werden kann, holen sich trotzdem viele die zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht zurück. Hier ein paar Tipps, wie Sie am einfachsten möglichst viel Geld vom Finanzamt zurück bekommt.

Wie führe ich eine Arbeitnehmerveranlagung durch?

Es gibt zwei Varianten, einen Lohnsteuerausgleich zu beantragen. Einerseits gibt es das übliche Formular L1 zur Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung. Mittlerweile besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer online, über das Portal des Bundesministeriums für Finanzen, zurück zu bekommen. Der Antrag via Internet auf Finanz Online spart Zeit und Nerven, das man sich nicht mit lästigen Papierkram und Kopien herumschlagen muss.

Was bekomme ich alles zurück?

Viele Leute sind oft erstaunt, was alles abgesetzt werden kann. Man sollte also nicht hetzen und den Lohnsteuerausgleich auf die leichte Schulter nehmen. Gründliche Überlegungen, welche Absetzposten man hat, bedeuten nämlich bares Geld.
Ab einem Betrag von 132 Euro können Werbungskosten vom Finanzamt geltend gemacht werden, sofern diese nicht bereits vom Arbeitgeber abgegolten wurden. Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die bei Bewerbung oder zur Sicherung eines Jobs anfallen. Beispiele dafür sind Berufsbekleidung inkl. Reinigung, Aus- und Fortbildungskosten, Arbeitsmittel usw.
Außerdem gibt es zahlreiche Sonderausgaben, die praktisch jeder hat und welche ebenfalls abgeschrieben werden können. So können beispielsweise Krankenversicherungen, Pensionskasse, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherungen und teilweise sogar der Kirchenbeitrag (bis 100€) abgeschrieben werden.
Weiters fällt auch die Pendlerpauschale in die Kategorie Werbungskosten und kann somit ebenfalls geltend gemacht werden. Wer also einen besonders weiten oder schweren Weg zu seiner Arbeitsstelle hat, kann diese beantragen.

Insgesamt lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung also für jeden, der sich etwas Zeit nimmt, sie durchzuführen.

Eine Antwort

  1. nitsche christoph März 7, 2012

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