Steuerausgleich 2009

Bis Ende Februar 2010 müssen die Unternehmen dem Finanzamt für jeden Mitarbeiter einen Jahreslohnzettel für das Jahr 2009 übermitteln. Ab diesem Zeitpunkt, wenn eben der Jahreslohnzettel beim Finanzamt vorliegt, können Arbeitnehmer ihren Steuerausgleich für 2009 machten. Das Finanzamt sagt zum Steuerausgleich „Arbeitnehmerveranlagung“ und hat dafür das Formular L1 aufliegen am jeweilgen Finanzamt. Alternativ kann dieses Formular auch über die Website des bmf.gv.at abgerufen oder auch online direkt über Finanzonline eingebracht werden.

Die Belege müssen nicht beigelegt werden, außer sie werden vom Finanzamt aufgefordert dies zu tun. Sie müssen die Belege aber 7 Jahre lang aufheben.

Falls Sie keine Pflichtveranlagung haben, haben Sie 5 Jahre lang Zeit einen Steuerausgleich zu machen. Das heißt für den Steuerausgleich 2009 können Sie sich bis 2014 Zeit lassen. Aber je früher, desto besser, denn Sie erhalten wahrscheinlich ein wenig Geld zurück, welches Sie übers Jahr zuviel bezahlt haben.

Ganz sicher sinnvoll ist der Steuerausgleich für 2009 wenn

  • Sie nicht das ganze Jahr durchgängig beschäftigt waren
  • Sie Absetzbeträge bzw. Abschreibposten beantragen können
  • von Ihrem Arbeitgeber die Lohnsteuersenkung 2009 nicht verrechnet bekommen haben

Die Gefahren eines Steuerausgleichs sind bescheiden, denn falls das Finanzamt etwas von Ihnen nachfordert, so können Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats zurückziehen und es passiert nichts! Für Pflichtveranlagungen gilt das natürlich nicht!

Kommentare

  1. Scharb Anita November 21, 2010

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