Mit 1. Jänner 2011 ist die bisher geltende Grundsicherung durch die so genannte Mindestsicherung in Tirol abgelöst worden. Die neue Mindestsicherung soll die Armut und soziale Ausgrenzung verhindern und eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben sowie ein menschwürdiges Leben ermöglichen.
Laut dem Tiroler Mindersicherungsgesetz haben Personen, die sich in einer Notlage befinden oder die nicht aus eigenen Kräften für ihren Lebensunterhalt sorgen können einen Anspruch auf diese Mindestsicherung. Anspruch darauf haben nicht nur Tiroler, sondern auch Bürger aus der EU/EWR, Flüchtlinge und Migranten, die über fünf Jahre in Österreich sind und subsidiär Schutzberechtigte Menschen.
Die Mindestsicherung ist gestaffelt und beläuft sich zwischen 423,53 und 564,71 Euro. Wenn man Anspruch auf die Mindestsicherung hat, können auch zusätzliche Leistungen beansprucht werden. Die Wohnung, wenn sie den Quadratmetergrenzen entspricht, wird dann in voller Höhe bezahlt. Zusätzlich erhält man Geld für die Grundausstattung der Wohnung und auch notwendige Reparaturen werden bezahlt.
Wie erhält man die Mindestsicherung?
Man muss einen schriftlichen Antrag mittels Formular beim Sozialamt in Innsbruck stellen. Wenn man nicht in Innsbruck wohnt, kann man den Antrag auch bei seiner Gemeinde oder in der Bezirkshauptmannschaft abgeben. Als Nachweis der Notlage dienen der Einkommensnachweis, der Mietvertrag, Aufstellung der sonstigen Kosten (Betriebskosten, Heizung und auch Unterhaltszahlungen), Entlassungsschein bei vorheriger Haft und man benötigt auch eine Bestätigung des AMS, dass man auf der Suche nach Arbeit ist.
Bei negativen Bescheid kann man innerhalb von 14 Tagen dagegen beim Sozialamt berufen.