Gewinnfreibetrag 2010

Der Gewinnfreibetrag 2010 ist ein aktuelles Thema, denn bald beginnt das letzte Quartal im Jahr 2010 und schön langsam können sich die Unternehmer auf die Arbeiten zum Jahresabschluss vorbereiten. Sehr interessant ist für den heurigen Jahresabschluss das Thema Gewinnfreibetrag 2010. Mit der Hilfe des Gewinnfreibetrag 2010 ist es möglich die Gewinne eines Unternehmens zu reduzieren und damit die Steuerlast zu verringern. Der Gewinnfreibetrag ist ein neues Instrument für Unternehmen, denn er tritt anstelle des bekannten „Freibetrags für investierte Gewinne„.

Der Gewinnfreibetrag wird mit GFB abgekürzt und ist für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, welche Einkünfte und Gewinne aus einer der 3 folgenden Einkunftsarten haben:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Höhe Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag 2010 beträgt 13 % vom im Geschäftsjahr 2010 erzielten Gewinns. Es erfolgt beim Gewinnfreibetrag 2010 eine Unterteilung in Grundfreibetrag und in einen investitionsbedingten Gewinfreibetrag. Was ist nun der Unterschied zwischen dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinfreibetrag?

Der Unterschied zwischen dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinfreibetrag

Grundfreibetrag: Bis zu einem Gewinn von maximal 30.000,00 Euro darf man den Grundfreibetrag 2010 ohne bestimmte Voraussetzungen in Anspruch nehmen (das heißt 3.900,00 Euro => 13 %)
Investitionsbedingter Freibetrag: Ab 30.000,00 Jahresgewinn hat der Unternehmer Anspruch auf diesen Freibetrag. Hier muss jedoch eine Investition in bestimmte Wirtschaftsgüter vorliegen. Es muss hier in neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (LKWs, Gebäude, Geräte, Büromöbel etc.) oder bestimmte Wertpapiere investiert werden. Die Mindestbehaltedauer liegt hier bei jeweils vier Jahre.

Mehr Informationen zu diesem Thema findet man auch auf folgenden Websites:

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