Pflegegeld Salzburg

Pflegebedürftige Menschen wollen auch ein Leben ohne Sorge und nach ihren Bedürfnissen leben. Dafür wurde in Österreich das Pflegegeld eingeführt, das aber auch nur eine Erleichterung darstellen und nicht das gesamte Leben abdecken kann. Durch das Pflegegeld soll die Betreuung gesichert werden, der pflegebedürftigen Person soll es möglich sein, Pflegeleistungen nach freier Wahl in Anspruch nehmen zu können und sie sollen selbst entscheiden welchen Pflegedienst sie wählen.
Diese Leistung gebührt allen pflegebedürftigen Personen, egal wie alt und wie hoch das Einkommen ist. Es muss eine körperliche, psychische oder geistige Behinderung vorliegen, ein Pflegebedarf von sechs Monaten, mehr als 50 Stunden monatlich und der Wohnsitz muss in Österreich und im speziellen in Salzburg sein.
En ärztliches Gutachten legt fest, wie hoch die Einstufung der Behinderung ist. Bei dieser Untersuchung können der gesetzliche Vertreter oder der Sachwalter auf Wunsch anwesend sein. Zur Beurteilung werden auch Personen beigezogen, die durch ihre berufliche Tätigkeit im Pflegedienst, in der Sozialarbeit, Psychologie oder Heilpädagogik, als Fachleute anzusehen sind. Es gibt sieben Stufen mit verschieden hohen Beträgen der Pflegeleistung.
Wie hoch der Anspruch auf Pflegegeld ist, hängt vom Pflegebedarf ab. Es ist nicht von Belang, warum Pflegebedürftigkeit entstanden ist.
Wer keinen Anspruch auf Pension hat oder nur mitversichert ist, beantragt das Pflegegeld bei den Bezirksverwaltungsbehörden, ansonsten bei der Pensionsversicherungsanstalt. Ärztliche Atteste und Befunde sind dem Antrag beizulegen.

Mehr auch unter http://www.salzburg.gv.at/buerger-service/ls-az/ls-jr/ls-pflege/ls-pflege-pflegegeld.htm

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