Mindestsicherung Salzburg

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Salzburg ist vor allem auf Alleinstehende und Alleinerzieher ausgerichtet. Der Mindestsicherungsbetrag beträgt für diese Personengruppe 752,94 Euro, ein Viertel davon ist der Wohngrundbetrag. Diese Summe wird 12-mal jährlich ausbezahlt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Die Mindestsicherung in Salzburg ist bedarfsorientiert, das heißt, sie ist mit der jeweiligen finanziellen Situation des Hilfesuchenden gekoppelt. Der oben angeführte Betrag ist der Höchstbetrag, wenn kein Einkommen zur Verfügung steht. Für alle anderen, die mit ihrem Verdienst unter dieser Grenze liegen, gilt ein Aufzahlungsbetrag bis zur genannten Höhe.
Wer zum Beispiel ein minderjähriges Kind hat, bekommt für das Kind eine Mindestsicherung von 158,12 Euro, bei einem Verdienst von 500,-Euro, würde das einen Mindestsicherungsbetrag von 411,06 Euro ergeben. Dieses Ergebnis entsteht aus der Summe von 752,94€ plus 158,12€, minus dem Einkommen von 500,-€.
Das ist natürlich nur ein einfaches Beispiel, meist werden die Berechnungen vom fachkundigen Personal bei der Stadt Salzburg oder den Bezirkshauptmannschaften komplizierter ausfallen, da auch noch der Wohnbedarf berechnet werden muss. Der Mindestsatz für Wohnungen ist von Bezirk zu Bezirk verschieden, es ist daher besonders wichtig, sich vorher schon einmal über diese Sätze zu informieren.
Befinden sich mehrere erwachsene Personen im Haushalt, gilt für die erste Person der Betrag von 752,94 und für jede weitere Person 564,71 Euro.
Die Mindestsicherung bietet Hilfe für den Lebensunterhalt, den Wohnbedarf und die ärztliche Versorgung mittels E-Card.

Kommentare

  1. fox Juni 20, 2011
  2. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Juni 20, 2011
  3. fox Juni 21, 2011
  4. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Juni 21, 2011

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