Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen eigenen Firmen-Parkplatz zur Benutzung zur Verfügung stellt, so muss hier ein monatlicher Sachbezug in der Höhe von 14,53 Euro verrechnet werden. Aber nur in dem Fall, wenn der Firmen-Parkplatz ist einer Gegend liegt, bei der eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung vorliegt (gemeint sind hier die kostenpflichtigen Parkzonen in den Städten).
Es ist bei dem Sachbezug von 14,53 Euro egal, ob es sich bei dem abgestellten Auto um ein Firmenfahrzeug oder um ein Privat-KFZ handelt. Weiters ist es auch egal, ob ein Parkplatz einem bestimmten Mitarbeiter zugeteilt ist, oder ob das Parken nach „First-come, First-serve“ durchgeführt wird.
Wenn der Arbeitnehmer auf sein Recht dort zu parken verzichtet und dort auch nicht parkt, so ist dafür dann kein Sachbezug anzusetzen.
und wie verhält es sich, wenn der dienstnehmer für einen solchen abstellplatz bezahlen muss, und zwar an den dienstgeber ? ist es dann noch ein sachbezug ?