Mindestsicherung Oberösterreich

Seit dem 1. Jänner 2011 wurde in Oberösterreich die Sozialhilfe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt. Hilfsbedürftige Personen mit Hauptwohnsitz (dauernder Aufenthalt) in Österreich erhalten 12x pro Jahr diese Unterstützung, wenn sie mit eigenen Mitteln nicht den jeweiligen Grundbedarf decken können.

2011 wird als Mindestsicherung 752,94€ pro Monat gezahlt (564,70€ Grundbetrag, 188,24€ Wohnkostenanteil). Paare erhalten 1.129,41€ (1,5 fache), für Kinder 135,53€, ab dem 4. Kind sind es nur noch 112,94€.

Voraussetzung für den Bezug ist jedoch, dass man weiterhin bereit ist, die eigene Arbeitskraft einzusetzen und nur ein geringes Vermögen besitzt.

Folgenden Personengruppen müssen nicht arbeitsbereit sein:

  • Pensionisten,
  • Eltern mit Betreuungspflichten (Kinder unter 3 Jahren, ohne Betreuungsmöglichkeit),
  • Personen, die Angehörige betreuen müssen (mind. Pflegestufe 3),
  • Personen, die Sterbebegleitung leisten (oder schwerkranke Kinder)
  • Personen, in Schul- oder Erwerbsausbildung

Die Vermögensgrenze für den Bezug der Mindestsicherung ist gering: Maximal 3.764,70€ darf vorhanden sein. Teure Häuser und Fahrzeuge, die nicht selbst genutzt werden, müssen somit erstmal verkauft werden.

Auch sonstiges Einkommen (Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld) wird angerechnet und kann die Leistung mindern. Da die Wohnkosten meistens höher als 188€ liegen, kann das Land Oberösterreich zusätzliche Ergänzungsleistungen zahlen. Zumindest sind alle Bezieher von Mindestsicherung krankenversichert und rezeptgebührenbefreit.

Ende 2010 waren rund 5800 Menschen auf Sozialhilfe angewiesen, welche nun die Mindestsicherung erhalten. Trotz Bemühen der Arbeiterkammer wurde die Mindestsicherung (752,94€) noch nicht an die Armutsgefährdungsschwelle (Statistik Austria) angeglichen. Diese beträgt 994€ (Einpersonenhaushalt).

Hinterlassen Sie eine Antwort