Die Familienbeihilfe wird auch gerne mit FBH abgekürzt und gilt auch für Studierende. Bei der Familienbeihilfe für Studenten wird den Eltern des Studenten die Familienbeihilfe weiter bis zum 26. Lebensjahr gewährt. In Ausnahmefällen (wie z. B. Schwangerschaft, Geburt, Behinderung des Studenten) kann die FBH auch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt werden.
Die Familienbeihilfe für Studenten muss von den Eltern beantragt werden, da nur diese vorrangig Anspruch auf die Familienbeihilfe haben. Kinder haben nur dann Anspruch, wenn die Hausgemeinschaft mit den Eltern nicht mehr besteht und die Eltern der Unterhaltspflicht nachweislich nicht mehr nachkommen (ein Umzug nach Wien alleine z. B. genügt nicht!).
Die Dauer der Familienbeihilfe hängt von der gesetzlichen Mindeststudiendauer ab, falls eine Abschnittsgliederung im Studium vorkommt, so wird ein Toleranzsemester eingeräumt. Die Höhe der Studenten-Familienbeihilfe ist wie folgt:
- bis 19 Jahre: EUR 130,90
- ab 19 Jahre: EUR 152,70
Falls mehrere Kinder vorhanden wären, gibt es eine Geschwisterstaffelung, welche zusätzliches Geld verspricht:
- für zwei Kinder um monatlich 12,80 Euro
- für drei Kinder um monatlich 47,80 Euro
- für vier Kinder um monatlich 97,80 Euro
- für jedes weitere Kind um monatlich 50,00 Euro
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