e-Card: Serviceentgelt von 10 Euro

Einmal jährlich, im November wird die Gebühr der E-card fällig. Sie wird vom Dienstgeber für die eigene E-Card sowie für Karten von mitversicherten Ehepartnern oder Lebensgefährten eingehoben. Lediglich Geringfügig Beschäftigte, Mütter in Karenz, Zivil- sowie Präsenzdienster, Kinder sowie Pensionisten sind von der E-card- Gebühr befreit.
Doch was genau ist die E-card?
Die E-card ist eine mit Namen, Titel und Sozialversicherungsnummer versehene Chipkarte, von der Informationen und Daten über den Versicherungsstatus abgerufen werden können.
Seit 15.11.2005 dient sie als Krankscheinersatz, Auslandskrankenscheinersatz (Rückseite der E-card ist „Europäische Krankenversicherungskarte“) sowie auch als Bürgerkarte.
Die Ausstellung ist kostenlos, später wird eine Gebühr der Chipkarte von 10,00 € jährlich für das darauffolgende Jahr eingehoben. Dabei gilt, KEINE Mehrkosten durch mehr Arztbesuche.
Bei Nebenbeschäftigungen wird eine weitere Gebühr von 10,00 € eingehoben. Diese kann sich der Verbraucher jedoch durch Nachweis der November Lohnzettel zurückerstatten lassen.
Doch auch bei der E-card gibt es einige kritische Themen. Systemausfall bei Ärzten, bei Vergessen jener Karte noch nochmaliger Gang zum Arzt, defekte Karten und vieles mehr.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich alle Probleme mit der E-card lösen werden.
Bei weiteren Fragen genügt ein Anruf bei der E-Card Serviceline unter 050 124 3311.

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