Mehrkinderzuschlag: Kein Mehrkinderzuschlag ab 3. Kind mehr ab 2011

Es gibt ab 2011 keinen Mehrkinderzuschlag ab dem 3. Kind ab 2011 mehr, das hat die Regierung im Zuge des neuen Sparpakets beschlossen. Das bedeutet für kinderreiche Familien, dass diese den Mehrkinderzuschlag nicht mehr als Absetzbetrag bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung, anführen können und dürfen.

Mehrkinderzuschlag 36,40 Euro pro Kind, ab 2011 nicht mehr

Der Mehrkinderzuschlag konnte von jeder Familie mit 3 und mehr Kindern beantragt werden über die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung. Für jedes Kind konnten so monatliche 36,40 Euro (ab dem 3. Kind) als Absetzbetrag angeführt werden. Das sind jährliche 436,80 Euro gewesen, welche dann zu einer Steuergutschrift geführt haben. Dieser Mehrkinderzuschlag wurde nun gestrichen.

Die Regierung erwartet sich dadurch mehrere Millionen (~58 Millionen Euro) Ersparnis durch die Abschaffung des Mehrkinderzuschlags ab 1.1.2011.

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