Die Lohnsteuertabellen Österreich sind ein Teil der Einkommensteuer bzw. des Einkommensteuergesetzes (Achtung: Nicht mit „s“ –> Einkommenssteuer!). Insgesamt gibt es seit der Steuerreform 2005 nur noch 3 Progessionsstufen in der Lohnsteuertabelle. Angeblich kann man sich die Lohnsteuer auch auf einem Bierdeckel ausrechnen, so einfach ist das aber für den Normalsterblichen Österreicher nun auch wieder nicht.
Wie ist die Lohnsteuertabelle zu lesen, bzw. wie viel Steuer zahlt man nun?
Sehen Sie sich die oben angeführte Lohnsteuertabelle im Detail an. Funktionieren tut es so: Sie sehen für Einkommen zwischen 11.000,00 und 25.000,00 Euro einen jährlichen Grenzsteuersatz von 36,5 %. Das heißt, dass jedes Einkommen zwischen diesen Grenzen mit einer Lohnsteuer von 36,5 % besteuert wird. Wenn Sie Einkommen haben und dieses ist über der vorhin angeführten Grenze, so zahlen Sie zwischen 25.000,00 und 60.000,00 Euro einen Grenzsteuersatz von 43,21 %. Für Einkommen bis 11.000,00 Euro wird keine Lohnsteuer fällig!
meine steuerbemessungsgrundlage als pensionist (Lehrer) beträgt 3452,22
laut steuertabelle fielen 981,72 an lohnsteuer an.
es werden mir aber 1015,23 verrechnet
warum -laut auskunft der personalverechnung gilt für pensionisten eine ander steuertabelle
habe nirgends eine gefunden
Lieber Herr Ewald….
Mit Ihrer Beamten-Lehrer-Pension liegen Sie im obersten halben!Prozent der Pensionsbezieher .
Von 200 Pensionisten haben 199 weniger als Sie , mehr als 2 Drittel nicht mal die Hälfte.
Damit sollten Sie sich trösten über den happigen Lohnsteuerabzug .
Bin wahrlich kein Sozialist, aber kann Ihnen nur raten Ihre Pension diskret zu genießen und nicht zu veröffentlichen und den letzten 35 Euro unersättlich nachzulaufen .
Recherchieren Sie im Internet lieber mal die Pensionverteilung in Österreich , dann wird sich ein Gefühl der Zufriedenheit einstellen (hoffentlich…)
…und : Sie leben nochdazu im optimalen Zeitpunkt , in 20 Jahren wird es solche Pensionen auch für Ihresgleichen nicht mehr geben können .
Hallo Hr. Ewald
Für alle Einkommen gilt ein einheitlicher Einkommenssteuertarif. Lediglich sind die Absetzbeträge für Arbeitnehmer und Pensionisten unterschiedlich. Der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag welche in den meisten Lohnsteuertabellen berücksichtigt werden, stehen ihnen als Pensionist nicht zu. Dafür stehen Pensionisten eine Pensionistenabsetzbetrag zu, welcher aber in Ihrem Fall wegfällt, da Ihr Jahreiseinkommen € 25.000 übersteigt.