Mindestsicherung Wien: Mit der Mindestsicherung wird in Wien versucht, den Einstieg bzw. Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu unterstützen und die soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Die Höhe der Mindestsicherung wird immer von den zuständigen Behörden in Einzelfällen beurteilt. Im Jahr 2011 liegt der Mindeststandard für Alleinstehende bzw. AlleinerzieherInnen bei 752,94 Euro, für Ehepaare oder Paare in Lebensgemeinschaften bei 564,71 Euro pro Person. Kindern stehen 203,29 Euro zu. Volljährige Personen erhalten als Teil der oben genannten Summen die Wohnbeihilfe, die 2011 für Alleinstehende bzw. AlleinerzieherInnen 188,24 Euro und für Paare 141,18 Euro pro Person bedeutet. Zu beachten ist, dass bei der Bestimmung das gesamte Einkommen und Vermögen aller Personen im Haushalt berücksichtigt wird. Das Gesamtvermögen darf – mit wenigen Ausnahmen -3.764,70 € (2011) nicht übersteigen. Wer nicht krankenversichert ist und die Mindestsicherung erhält, bekommt eine e-card. Einen weiteren Vorteil bietet der Mobilpass, der jedem zusteht, der die Mindestsicherung erhält und der zu verschiedenen Ermäßigungen befugt.
Die Mindestsicherung können österreichische Staatsbürger bzw. diejenigen, die einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich aufweisen, beantragen. Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt der Mindestsicherung in Wien sind: Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt in Wien, Einkommen unter dem Mindeststandard und ein schriftlicher, unterschriebener Antrag, welcher in den Wiener Sozialzentren erhältlich ist. Wer gleichzeitig Arbeitslosengeld bekommt, dessen Höhe unter dem Mindeststandard liegt, erhält in den Geschäftsstellen des AMS das nötige Formular. Die Mindestsicherung wird zwölfmal im Jahr vergütet.