Lohnsteuerausgleich online –> Wie funktioniert der Lohnsteuerausgleich in Österreich über Finanzonline?
Der erste Schritt ist eine Beantragung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt um einen Zugang mit Benutzerkennwort und Passwort für die Onlineplattform. Dazu einfach ein Schreiben an das Finanzamt senden mit der Sozialversicherungsnummer, in der Regel bekommt man binnen 14 Tagen eine Zuschrift mit den Zugangsdaten, welche gut aufbewahrt werden sollten, diese gelten jedes Jahr und sind nicht zeitlich begrenzt.
Mit dem Zugang einloggen und unter dem Menüpunkt Jahresausgleich aufrufen, man kann 5 Jahre im nachhinein den Jahresausgleich beantragen. Das Formular ist auf der Plattform vorgegeben und kann online ausgefüllt und gesendet werden. Zur Erklärung gibt es bei den einzelnen Punkten Information Buttons, die zum anklicken sind.
Sonderausgaben sind genau geregelt, darunter fallen Rechnungen für Medikamente die laufend gebraucht werden, Kurkosten, Kirchenbeiträge, Zahnersatz, Kosten für medizinische Hilfen, Begräbniskosten sofern diese nicht mit einer Lebensversicherung gedeckt waren, Lebens- oder Pensionsversicherungen, aber auch Ausgaben für die Wohnungsrenovierung wie der Einbau von Fenster oder die Einleitung eines WC kann man abschreiben. Bei einer Behinderung können zusätzliche Kosten geltend gemacht werden.
Die Rechnungen summieren und als Gesamtbetrag in der jeweiligen Zeile eintragen. Ist alles richtig eingetragen, wird das voraussichtliche Ergebnis angezeigt. Die Rechnungen sind aufzuheben, da das Finanzamt diese überprüfen kann. Nach etwa zwei Wochen kann man sich einloggen und nachsehen, ob der Antrag bereits bearbeitet wurde, in Sommermonaten dauert dies in der Regel etwas länger.
Bei Unsicherheiten sollte vorher ein Steuerberater befragt werden, welche Ausgaben geltend zu machen sind. Grundsätzlich gilt: Alle Mehraufwendungen die keine regulären oder normalen Ausgaben sind, kann man abschreiben.