Keine Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer mehr!

Seit dem 1.8.2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer mehr! Was hat sich im Wesentlich geändert?

  • Keine Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
  • Grundstücke unterliegen stattdessen auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer
  • Die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, Aktien, Betriebe, etc.) muss ab einer gewissen Beitragsgrenze dem Finanzamt gemeldet werden.

Wenn Vermögen wie Geld, Sparbücher, Unternehmensanteile, etc. verschenkt werden, so ist diese Schenkung dem Finanzamt zu melden. Das ganze innerhalb von 3 Monaten, nach dem geschenkt wurde.

Ausnahmen sind bei Schenkungen, wenn die Schenkung nicht höher als € 50.000,- und zwischen Angehörigen (z. B. Eltern -> Kinder) war, oder bei sonstigen Personen bis zu € 15.000,-. Der Betrachtungszeitraum ist 1 bzw. 5 Jahre (bei sonstigen Personen).

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