Amtliches Kilometergeld 2012

Wie hoch wird das amtliche Kilometergeld 2012 sein?

Das Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für beinahe alle Kosten, welche aus dem Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Fahrten resultieren. Auch für die Verwendung von Motorrädern, Fahrräder und für Fußwege wird Kilometergeld bezahlt. Die Sätze für das Kilometergeld werden sich 2012 in Bezug auf 2011 nicht ändern.

Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte
Das amtliche Kilometergeld ist prinzipiell nur für Bundesbedienstete verpflichtend, gilt allerdings auch als Richtlinie sowie Höchstbetrag für die Steuerfreiheit in der Privatwirtschaft. Ausschlaggebend für die Höhe des Kilometergeldes in der Privatwirtschaft sind entweder Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag oder eine individuelle Vereinbarung.
Folgende Grundlagen müssen gegeben sein, um die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit des Kilometergeldes zu erfüllen:

  • Es handelt sich um eine angeordnete Dienstreise
  • Es wird ein Fahrtenbuch über die dienstlich gefahrenen Kilometer geführt
  • Keine Überschreitung des geltenden amtlichen Höchstsatzes
  • Der Benutzer des Fahrzeuges kommt für den Betrieb des Fahrzeuges selber auf.

Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes beträgt seit 01.07.2008 für Pkw und Kombis 0,42 Euro pro Kilometer und wird auch im Jahr 2012 unverändert bleiben. Für Motorfahrräder und Motorräder werden 0,24 Euro pro Kilometer gezahlt, für Fahrräder oder Fußwege ab zwei Kilometer Strecke 0,38 Euro. Ein Mitfahrer bringt 0,05 Euro pro Kilometer zusätzlich.
Das Kilometergeld beinhaltet folgende Leistungen:

  • Treibstoff, Öl und alle weiteren Flüssigkeiten
  • Wertverlust des Fahrzeuges
  • Laufende Wartung und Reparaturen
  • Zusatzausrüstung wie Winterreifen, Schneeketten usw.
  • Steuern und Gebühren
  • Navigationsgerät, Autoradio
  • Sämtliche Versicherungen
  • Maut- und Parkgebühren
  • Finanzierungskosten wie Kredit- und Leasingraten sowie dazugehörige Gebühren
  • Mitgliedsbeiträge von Autofahrerclubs

Die Grenze für die steuerfreie jährliche Kilometerleistung liegt bei 30.000 Kilometern. Falls vom Arbeitgeber weniger Kilometergeld bezahlt wird, kann der Differenzbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Kommentare

  1. Johann JANY Januar 23, 2012

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