Es sind nur noch wenige Zeit die Arbeitnehmerveranlagung abzugeben, denn bis zum 30.9.2010 muss die Pflichtveranlagung beim Finanzamt abgegeben werden. Wer muss denn nun eine Pflichtveranlagung machen, das heißt, er ist von Gesetzes wegen verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen?
6 Gründe, wann eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden muss!
- Wenn mehr als nur 1 lohnsteuerpflichtiger Bezug in einem Kalenderjahr vorhanden war
- Wenn Krankengeld oder Beitragsrückerstattung von der Sozialversicherung erhalten worden ist
- Wenn dem Arbeitgeber ein Freibetragsbescheid vorgelegt wurde, die tatsächlichen Aufwendungen jedoch geringer waren
- Wenn ein Allverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag oder die Pendlerpauschale in Anspruch genommen wurde, ohne diese jedoch in Anspruch nehmen zu dürfen
- Wenn mehr als 730 Euro zuverdient wurde
- Wenn Bezüge aus dem Insolvenzfonds bezogen wurde (wenn das Unternehmen in Konkurs ging und noch offene Bezüge vom Staat übernommen wurden)
Wenn einer der oben angeführten Gründe auf Sie auch zutrifft, so müssen Sie eine Steuererklärung in Form einer Arbeitnehmerveranlagung machen. Dazu verwenden Sie das L1 Formular des Finanzamts. Das Formular gibt es auf der Website des Finanzministeriums unter folgendem Verweis:
Natürlich wäre es wesentlich einfacher und schneller, wenn Sie dieses Formular online unter Finanz-Online ausfüllen würden. Hierfür müssen Sie einmalig beim Finanzamt Zugangsdaten dafür anfordern. Danach können Sie die Steuererklärung in sekundenschnelle beim Finanzamt einreichen.
Guten Tag!
Ich habe im Jahr 2010 von der Finanzprokuratur über meinen Rechtsanwalt einen Betrag von € 30.000 überwiesen bekommen, nach einem Amtshaftungsverfahren wegen Pensionsschaden.
Laut Rechtsanwalt ist auch der Bund bereit, die Steuer zu tragen, womit der Betrag als Nettobetrag zu betrachten ist.
Meine Frage: muss ich trotzdem diesen Betrag versteuern?
Wenn ja, in welcher Zeile bei der Arbeitnehmerveranlagung muss ich das angeben?
Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und ich noch eine weitere Zahlung erwarte: muss ich diesen Betrag aus 2010 heuer noch versteuern oder kann ich abwarten, bis das Verfahren abgeschlossen ist?
Wenn ich das heuer noch versteuern muss, bis wann muss ich die Veranlagung machen, ich habe gelesen, man hat 5 Jahre Zeit für die Veranlagung.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Anton Hofer