Die kleine Pendlerpauschale 2008 ist für alle Pendler gültig die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren könnten. Diese Pendlerpauschale gilt dann ab mindestens 20 km Entfernung zum Arbeitsort und wurde um ein paar Euro ebenfalls per 1.7.2008 erhöht. Damit ist die kleine Pendlerpauschale 2008 zwar attraktiver geworden, die Realkosten deckt sie aber bei weitem nicht ab!
Kleine Pendlerpauschale 2008 p.m.
Öffentliche Verkehrsmittel zumutbar
Entfernung Wohnung-Arbeitsort | bis 30.6.2008 in Euro |
ab 1.7.2008 in Euro |
20-39 km | 45,50 | 52,50 |
40-59 km | 90,00 | 103,50 |
ab 60 km | 134,50 | 154,75 |