Unternehmen können sparen – viele wissen nicht, dass es eine Rückvergütung der Energieabgaben gibt. Unternehmen können eine Vergütung der bezahlten Energieabgaben erhalten.
Das Ausmaß der Energieabgaben-Vergütung ist möglich, wenn die Höhe der Energieabgaben 0,5 % des Nettoproduktionswertes des Unternehmens übersteigen.
Energieabgaben werden auf folgende Energie-Arten eingehoben:
- Strom
- Erdgas
- Heizöl
- Kohle
- Flüssiggas
Die Rückvergütung der Energieabgabe kann bis zu 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres gemacht werden, in dem der jeweilige Vergütungsanspruch der Energieabgabe entstanden ist.