Energieabgaben-Vergütung

Unternehmen können sparen – viele wissen nicht, dass es eine Rückvergütung der Energieabgaben gibt. Unternehmen können eine Vergütung der bezahlten Energieabgaben erhalten.

Das Ausmaß der Energieabgaben-Vergütung ist möglich, wenn die Höhe der Energieabgaben 0,5 % des Nettoproduktionswertes des Unternehmens übersteigen.

Energieabgaben werden auf folgende Energie-Arten eingehoben:

  • Strom
  • Erdgas
  • Heizöl
  • Kohle
  • Flüssiggas

Die Rückvergütung der Energieabgabe kann bis zu 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres gemacht werden, in dem der jeweilige Vergütungsanspruch der Energieabgabe entstanden ist.

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