Kirchenbeitrag in Österreich

Die römisch-katholische Kirchenbeitragsstelle hebt von allen Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche eine jährliche Kirchenbeitragssteuer ein.
Der Kirchenbeitrag wird aus dem Jahresbruttoeinkommen berechnet, welcher 1,1 Prozent beträgt. Jedes Jahr erhält man eine neue Vorschreibung, da aufgrund der Inflationsrate die Gehälter und Löhne jährlich angehoben werden. Ausgangsbasis für die Kirchenbeitragssteuer ist die Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres. Wenn der Beitrag einmal jährlich zur Einzahlung gebracht wird, darf man drei Prozent Frühzahlerbonus in Abzug bringen. Einen einmaligen Bonus erhält man auch wenn man sich für einen Abbuchungsauftrag entscheidet. Es ist jedoch auch möglich, seinen Kirchenbeitrag halbjährlich oder vierteljährlich zu bezahlen.

Falls man arbeitslos gemeldet ist oder Notstandshilfe erhält, Pflegegeldbezieher ist oder eine Mindestpension bezieht, kann man um Befreiung der Kirchenbeitragssteuer ansuchen.
Auch Lehrlinge, Grundwehrdiener und Zivildiener sind von der Kirchenbeitragssteuer befreit. Umstände für einen geringeren Beitrag sind Wohnungsneugründungen, hohe Kreditraten oder finanzielle Probleme, die es nicht ermöglichen, den vollen Beitrag zu bezahlen. In diesen Situationen sollte man sich direkt bei seiner Kirchenbeitragsstelle melden und die notwendigen Nachweise wie Kreditraten, Wohnungsaufwände und Bestätigungen vorlegen.

Die Kirchenbeitragssteuer kann auch steuerlich abgesetzt werden, dies bedeutet, dass der Beitrag bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung in Abzug gebracht werden kann. Für 2012 wurde der Steuerfreibetrag auf 400 Euro pro Person erhöht.

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