Kinderfreibetrag 2010

Wenn Kinder für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, gibt es ab dem Kalenderjahr die Möglichkeit bei der Veranlagung 2009 einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag geltend zu machen. Diese Regelung gilt auch für den Kinderfreibetrag 2010. Steuerlich hat das die Auswirkung, dass der Kinderfreibetrag 2010 das steuerpflichtige Einkommen vermindert und sich somit positiv auf den jeweiligen, persönlichen Steuersatz auswirkt.

Der Kinderfreibetrag für 2010 beträgt

  • wenn er nur von einem Steuerpflichtigen oder einer Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 220 Euro jährlich
  • wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 132 Euro jährlich pro Person

Um den Kinderfreibetrag zu bekommen ist es notwendig, diesen bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. bei der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Dafür muss bei der Steuererklärung die Versicherungsnummer bzw. die persönliche Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte jedes Kindes anführen.

Im Unterschied zum Kinderabsetzbetrag wird der Kinderfreibetrag vor Anwendung des jeweiligen Steuertarifs vom Einkommen abgezogen. Für Besserverdiener ist das sehr lohnend, denn Steuerpflichtige in der höchsten Progressionsstufe (=50 %) zahlen damit um 50% des Freibetrags weniger Steuer. Steuerfüchse können sogar noch etwas zusätzlich sparen, denn der Freibetrag kann von beiden Elternteilen gesplittet geltend gemacht werden! Das bedeutet im Klartext, dass sich der Kinderfreibetrag sogar auf € 264 erhöht.

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