Kinderfreibetrag 2009 neu für Familien

Die Steuerreform 2009 hat auch für Familien in Form von einem Kinderfreibetrag 2009 gebracht. Diese Steuerersparnis des Kinderfreibetrags ist ein Bestandteil des Familienpakets. Der Kinderfreibetrag hat die Höhe von € 220,- pro Kind und Jahr und reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Das bedeutet, dass je nach Bemessungsgrundlage und Progressinon pro Familie und Jahr zwischen € 80,- und € 110,- übrig bleiben.

Beim Kinderfreibetrag der ab 2009 gilt ist es ratsam, dass dieser vom besser verdienenden Elternteil in der Arbeitnehmerveranlagung angegeben wird, weil dieser in einer höheren Progressionsstufe ist und damit mehr abgesetzt werden kann.

Zusätzlich wurde der Kinderabsetzbetrag 2009 auf € 90,- pro Kind und Jahr erhöht.

Kommentare

  1. Pingback: Neuer Kinderfreibetrag Juli 5, 2009
  2. Rath Andreas Oktober 27, 2009
  3. heitzender Januar 1, 2010

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