Im Rahmen des Familienpakets der Steuerreform 2009 können Familien auch die Kinderbetreuungskosten (Kindergarten, Hort, Tagesmutter, …) von der STeuer absetzen und damit einiges an Steuer sparen. Es sind mit der Steuerreform bis zu € 2.300,- jährlich an Kinderbetreuungskosten zu absetzen. Einziger Wehrmutstropfen: Die Absetzbarkeit von der Steuer für Kindergarten, Hort & Co ist nur für Kinder bis zu 10 Jahren möglich.
Die Kinderbetreuungskosten können mit der Arbeitnehmerveranlagung 2009 eingebracht werden.
Zusätzlich kann auch der Arbeitgeber an seine ArbeiterInnen und Angestellte(n) bis zu € 500,- für die Betreuung der Kinder dieser überweisen. Dieser Vorteil muss nicht versteuert werden und erfreut die Arbeitnehmer also zu 100 % (wenn ein Arbeitgeber dies tun würde). In Zeiten der Finanzkrise und der immer größer werdenden Gier der Unternehmen wird dieses Modell wohl kaum verwendet werden und darf wohl heute schon als Schuss in den Ofen bezeichnet werden.
müssen die eltern berufstätigkeit nachweisen (beide elternteile oder nur einer) oder ist das bei allen eltern mit kindern unter 10 jahren absetzbar?