Kinderbetreuungsgeld 2011 (KBG 2011)

Mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld, welches seit 1.1.2010 gilt, haben Eltern die Möglichkeit aus zwei Systemen mit 5 verschiedenen Kinderbetreuungsgeldern zu wählen. Die Regelungen gelten für Geburten nach dem 1.1.2010 und somit auch für das Kinderbetreuungsgeld 2011. Im Moment sind keinerlei Abänderungen durch den Gesetzgeber bekannt.

Paar Fakten zum KBG 2011

  • das Kinderbetreuungsgeld kann frühestens mit dem Tag der Geburt beantragt werden.
  • Ein Umstieg von der einen Kinderbetreuungsgeld-Variante auf die andere ist nicht möglich (außer wenn man bei der einkommensabhängigen KBG-Variante nicht die Anspruchsvoraussetzung der 6-monatigen sozialversichungspflichtigen Erwerbstätigkeit vor der Kindsgeburt nachweisen können, bzw. wenn der Tagesbetrag unter 33,00 Euro liegt, kann auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld  „12 plus 2“ umgestiegen werden).

Die 2 Systeme des Kinderbetreuungsgeld 2011

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

  • Variante 30 plus 6 (14,53 Euro pro Tag ~ 436 Euro por Monat)
  • Variante 20 plus 4 (20,80 Euro pro Tag ~ 624 Euro por Monat)
  • Variante 15 plus 3 (26,60 Euro pro Tag ~ 800 Euro por Monat)
  • Variante 12 plus 2 (33,00 Euro pro Tag ~ 1000 Euro por Monat)

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

  • Variante 12 plus 2 (80 % der Letzteinkünfte, bis zu max. 66,00 Euro pro Tag)

Die „plus X“-Regelung bedeutet, dass das Beziehen von Kinderbetreuungsgeld über diesen zusätzlichen Zeitraum ebenfalls möglich ist, wenn der andere Elternteil hier in Karenz geht. Je nach der persönlichen Lebenssituation kann bzw. sollte das System bzw. die Variante des Kinderbetreuungsgeld 2011 gewählt werdne. Einen grundsätzlichen Tipp gibt es nicht, denn jedes Familienleben sieht anders aus.

Kommentare

  1. Jovanovic Sandrs März 25, 2011
  2. Jovanovic Sandrs März 25, 2011

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