Taggeld in Österreich

Wenn man für die Firma auf Dienstreise ist, so erhält man ein Taggeld, sofern die Dienstreise abseits des Wohnorts und des Arbeitorts ist. Es gibt auch ein amtliches Taggeld und wenn das Taggeld des Unternehmens geringer ist wie das amtliche Taggeld, so kann über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung die Differenz aus ausbezahlten Taggeldern und den amtlichen Taggeldern steuerlich geltend gemacht werden (als Werbungskosten).

Wenn innerhalb Österreichs die Dienstreise getätigt wurde, so gelten 26,40 Euro für volle 24 Stunden als Taggeld. Wenn eine Dienstreise länger als 3 Stunden dauert, so wird wird für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggelds, bzw. maximal der volle Satz gerechnet.

Taggeld Höhe in Österreich

bis 3 Stunden 0,00 Euro
über 3 bis 4 Stunden (4/12) 8,80 Euro
über 4 bis 5 Stunden (5/12) 11,00 Euro
über 5 bis 6 Stunden (6/12) 13,20 Euro
über 6 bis 7 Stunden (7/12) 15,40 Euro
über 7 bis 8 Stunden (8/12) 17,60 Euro
über 8 bis 9 Stunden (9/12) 19,80 Euro
über 9 bis 10 Stunden (10/12) 22,00 Euro
über 10 bis 11 Stunden (11/12) 24,20 Euro
über 11 Stunden 26,40 Euro

Voraussetzungen für das Taggeld

Um das Taggeld zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Zwischen Dienstort und Reiseziel sind mindestens 25 km Entfernung vorhanden (kürzeste Entfernung)
  • Länger als 3 Stunden betrug die gesamte Dienstreise
  • Die Tätigkeit darf kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit sin.

Von den Taggeldern unbetroffen sind die Nächtigungsgelder, welche ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können, wenn keine anderen Übernachtungskosten vorgelegt werden.

Kommentare

  1. Liebhart Georg November 14, 2011
  2. alex Juli 20, 2012

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