Wenn man für die Firma auf Dienstreise ist, so erhält man ein Taggeld, sofern die Dienstreise abseits des Wohnorts und des Arbeitorts ist. Es gibt auch ein amtliches Taggeld und wenn das Taggeld des Unternehmens geringer ist wie das amtliche Taggeld, so kann über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung die Differenz aus ausbezahlten Taggeldern und den amtlichen Taggeldern steuerlich geltend gemacht werden (als Werbungskosten).
Wenn innerhalb Österreichs die Dienstreise getätigt wurde, so gelten 26,40 Euro für volle 24 Stunden als Taggeld. Wenn eine Dienstreise länger als 3 Stunden dauert, so wird wird für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggelds, bzw. maximal der volle Satz gerechnet.
Taggeld Höhe in Österreich
bis 3 Stunden | 0,00 Euro |
über 3 bis 4 Stunden (4/12) | 8,80 Euro |
über 4 bis 5 Stunden (5/12) | 11,00 Euro |
über 5 bis 6 Stunden (6/12) | 13,20 Euro |
über 6 bis 7 Stunden (7/12) | 15,40 Euro |
über 7 bis 8 Stunden (8/12) | 17,60 Euro |
über 8 bis 9 Stunden (9/12) | 19,80 Euro |
über 9 bis 10 Stunden (10/12) | 22,00 Euro |
über 10 bis 11 Stunden (11/12) | 24,20 Euro |
über 11 Stunden | 26,40 Euro |
Voraussetzungen für das Taggeld
Um das Taggeld zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Zwischen Dienstort und Reiseziel sind mindestens 25 km Entfernung vorhanden (kürzeste Entfernung)
- Länger als 3 Stunden betrug die gesamte Dienstreise
- Die Tätigkeit darf kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit sin.
Von den Taggeldern unbetroffen sind die Nächtigungsgelder, welche ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können, wenn keine anderen Übernachtungskosten vorgelegt werden.
Ich bin im Tunnelbau beschäftigt hatte in der schweiz einen Arbeitsunfall der von der SUVA übernommen wurde (Schweizer sozialversicherung). War vom 18.04.2011-19.09.2011 in Krankenstand da ich immer schmerzen hatte war ich diese ganze Zeit in Physiotherapeutischer Behandlung was ich natürlich nachweisen kann laut Arzt eine Lumbalgie die durch den Unfall hervorgerufen wurde.Mein Krankenstandsgeld bekam ich von der schweiz,da ich eine Privatversicherung für Taggeld von 20,00EUR pro Tag in Österreich habe wollte ich diese anfordern ,leider wie es bei Versicherungen ist wollen Sie nicht bezahlen.Sie wollen mich nur mit 14 Tagen abspeisen ca.280,00 ist das in Ordnung?
ich wohne in hall, arbeite im aussendienst, momentan fahr eich umgebung innsbruck ab, die firma ist in linz!!
1.frage: bekomme ich die fahrt von hall nach lkinz ins büro bezahlt?
2.frage: bekomme ich auch ein taggeld wen ich in innsbruck unterwegs bin?
3.frage: von woaus wird das taggeld berechnet, wohnung oder firma?
mfg