Kinderbeihilfe

Die Kinderbeihilfe hilft Familien die Aufwände, welche durch Kinder entstehen ein wenig abzufedern. Die Kinderbeihilfe ist eine Sozialleistung des Staats für Mütter und Väter. Offiziell heißt die Kinderbeihilfe ja Familienbeihilfe, aber im Volksmund verwendet man gerne Kinderbeihilfe oder die Abkürzung KBH. Eine KBH kann beim wohnsitzfinanzamt beantragt werden und man kann diese für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beanspruchen. Aber auch für Kinder über dem vollendeten 18. Lebensjahr bekommt man noch die Beihilfe, sofern diese noch in Ausbildung sind. Zu einer Ausbildung gilt z. B.

  • Lehre
  • Schule
  • Uni oder FH

Maximal bekommt man aber die Beihilfe nur bis zum vollendete 26. bzw. in Ausnahmefällen 27. Lebensjahr.

Höhe der Kinderbeihilfe

Wie hoch ist denn nun die Kinderbeihilfe? Nun es hängt einmal ab wie alt das jeweilige Kind ist und wie viele Kinder man insgesamt hat. Hier gilt, je mehr Kinder und je älter das Kind, desto höher ist auch die Kinderbeihilfe. Eltern großer Kinder wissen, dass ein Kind im Teenager Alter oder ein Kind welches studiert, so richtig viel Geld benötigen.

für jedes Kind ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat ab dem Monat, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat ab dem Monat, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat
1. Kind 105.4 112.7 130.9 152.7
2. Kind 118.2 125.5 143.7 165.5
3. Kind 140.4 147.7 165.9 187.7
4. Kind 155.4 162.7 180.9 202.7

13. Kinderbeihilfe

Vor einigen Jahren wurde als zusätzliche Hilfe für die Familien die 13. Kinderbeihilfe eingeführt. Hier erhalten Eltern mit der September-Kinderbeihilfe die doppelte Beihilfe. Die 13. Kinderbehilfe wird automatisch überwiesen, es muss hier kein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Anspruch auf Kinderbeihilfe

Wer bekommt in Österreich überhaupt Kinderbeihilfe:

  • Österreichische Staatsbürger
  • EU und auch EWR-StaatsbürgerInnen, sowie Staatsbürger aus der Schweiz
  • Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten
  • Anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz

Kommentare

  1. Ahmet Sait dursun Januar 3, 2011
  2. Anonymous Januar 5, 2011
  3. R Legnar Mai 3, 2011
  4. claudia Juni 1, 2011
  5. hasi@gmx.at Juli 25, 2011
    • Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Juli 25, 2011
  6. Der Österreicher Juli 26, 2011
  7. jacqueline Buschenreiter August 19, 2011
  8. Tanja S. September 9, 2011
  9. saphir September 14, 2011
    • Andreas - Admin von Finanz-Journal.at September 14, 2011
  10. saphir September 14, 2011
  11. m. Oktober 18, 2011
  12. FLORIAN November 21, 2011
  13. Alleinerziehend Januar 8, 2012
  14. Alleinerziehend Januar 8, 2012
  15. Ana Februar 18, 2012
  16. Gabriela Tandari Februar 20, 2012
  17. Jasminn März 7, 2012
  18. Jasminn März 7, 2012
  19. Luljeta März 26, 2012
  20. Babsi September 13, 2012
  21. Babsi September 13, 2012
  22. Julija September 9, 2014

Hinterlassen Sie eine Antwort