Das Kilometergeld in Österreich (auch gerne als KM-Geld abgekürzt) wird vom Parlament als Gesetz verabschiedet und regelt die Vergütung der Beamten für gefahrene Kilometer mit dem privaten Fahrzeug. Mit diesem Kilometergeld sind in Österreich alle damit verbundenen Aufwände erstattet. Seit 2008 gilt als Kilometergeld in Österreich:
- Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer (=Auto) 0,42 Euro
- Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer 0,24 Euro
- Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer 0,14 Euro
- Fahrräder bzw. Fußgänger für die ersten 5 km 0,24 Euro
- Fahrräder bzw. Fußgänger ab dem 6. km 0,47 Euro
Wenn man dienstlich nicht alleine fährt, so darf man für jede Person, welche zusätzlich noch mitfährt in Österreich noch zusätzliche 0,05 Euro an Kilometergeld zusätzlich verrechnen. Private Unternehmen können das Kilometergeld in Österreich handhaben wie sie es gerne möchten. Als maximal Betrag für die Steuer gilt das amtliche Kilometergeld. Es kann aber durchaus sein, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern weniger an Kilometergeld bezahlt, als es von Amts wegen eigentlich vorgesehen wäre. Im Normalfall ist die Vergütung eines Kilometergelds für den gefahrenen Kilometer mit dem privaten Untersatz ein Verlustgeschäft für den Privaten, denn in der momentanen Situation sind die Erhaltungskosten des Autos, etc. um einiges höher als die KM-Geld Vergütung ist.
ich hätte eine frage wenn mein chef von mir verlangt ich solle mit einem privat auto zu einer arbeitsstelle fahren muss er mir dan die 0.42 € bezahlen ??
insgesamt sind es 407 km die ich fahren musste