Kilometergeld 2012

Wie hoch wird das Kilometergeld 2012 sein?

Das Kilometergeld für 2012 bleibt gleich wie im Jahr 2011 und beträgt für Pkw 0,42 Euro, für Motorräder oder Motorfahrräder 0,24 Euro, pro mitfahrender Person 0,05 Euro und für das Fahrrad beziehungsweise mehr als zwei Kilometer zu Fuß 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer.

Wie der ÖAMTC in einer Aussendung mitteilt, ist das Kilometergeld eine Pauschalabgeltung für Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw. Egal ob für Beamte, da ist es in der Reisegebührenvorschrift geregelt oder in der Privatwirtschaft, wo das Kilometergeld entweder in den Kollektivverträgen oder anderen Vereinbarungen geregelt ist, Gültigkeit hat es in allen Berufsgruppen.
Wenn jemand Kilometergeld verrechnet ist es nicht mehr möglich die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten geltend zu machen, außer Reparaturkosten, die durch die Dienstfahrt angefallen sind.
Kann man durch Belege jedoch beweisen, dass die tatsächlichen Kosten höher sind als das Kilometergeld, kann man die Differenz beim zuständigen Finanzamt zurückfordern. Dafür kann man das täglich geführte Fahrtenbuch, alle Belege für Reparaturen und Tankungen, die Abschreibung oder den Wertverlust, Reifenbedarf, Autoradio, Gebühren und Steuern, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs, Leasingkosten oder Kreditkosten und Parkgebühren heranziehen.
Bekommt man vom Dienstgeber einen Teil der Reisekosten vergütet, so muss dieser Betrag genau wie ein Teil des Gehalts angesehen und versteuert werden.

Das Kilometergeld gilt nur für Fahrten für den Dienstgeber im Rahmen der Tätigkeit, die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte fällt bei einem normalen Dienstvertrag nicht unter diese Kategorie und wird durch die Pendlerpauschale abgegolten. Bei freien Verträgen und Werkverträgen gilt die Dienstfahrt bereits ab Wohnort, da die Tätigkeit als Selbstständigkeit angesehen wird.
Auch das Finanzamt anerkennt das Kilometergeld in der genannten Höhe.

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