Einnahmen-Ausgaben Rechner haben die Möglichkeit seit 2007 einen FBIG (Freibetrag für investierte Gewinne) geltend zu machen. Mit dem FBIG können bis zu 10 % des jährlichen Gewinnes (der wiederum bis € 100.000,-) einkommensteuerfrei gestellt werden – über diesen Betrag muss jedoch investiert werden.
Die Investition für den FBIG (früher IFB) muss entweder in
- neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren (außer Gebäude, PKWs, Kombis, Software, GWG) oder in
- bestimmte Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG.
Besonders die Wertpapiere sind hier besonders interessant, denn hier handelt es sich um Wertpapiere zur Deckung von Pensionsrückstellungen. Die Wertpapiere müssen jedoch mindestens 4 Jahre behalten werden, danach können sie steuerfrei verkauft werden. Wertpapiere die auf diese Kriterien zutreffen sind z. B. Schuldverschreibungen/Anleihen aus dem EU-Raum, wobei aber die Schuldverschreibung nicht 90 % des Nennbetrags nicht unterschreiten darf. Auch bestimmte Investmentfonds können hierzu verwendet werden.
Auf alle Fälle eine gute Methode Steuern zu sparen und Geld anzusparen für schlechtere Zeiten.