GmbH Gründung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die in Österreich am zweithäufigsten vorkommende Unternehmensform, sie entsteht durch die Eintragung einer Person, als juristische Person ins Handelsregister. Der Grund für diese Häufigkeit liegt darin, dass die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt bleibt. Besonders geeignet ist die Rechtsform der GmbH für Gesellschafter, die das Risiko auf ihr eingelegtes Kapital reduzieren wollen.

Gründung:

Die Gründung einer GmbH benötigt einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss. Die GmbH kann als Ein-Mann-Gesellschaft oder mit mehreren Gesellschaftern gegründet werden.

Mindestkapital:

Das Mindestkapital in Österreich beträgt 35.000 €, von diesem Betrag muss mindestens 17.500 € in Bar oder über die Bank eingelegt werden, wobei jeder Gesellschafter mindestens 70 € beisteuern muss.
Die Gesellschaft ist mit dem Eintrag ins Firmenbuch, offiziell gegründet.

Firma:

Der Firmennamen kann sich auf die Gesellschafter oder irgendeinen Fantasienamen beziehen, zwingend ist nur die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Firma mit Personenbezug: Müller GmbH
Firma mit Fantasienamen: Ritex GmbH

Nach der erfolgten Firmengründung ist das Beantragen einer Steuernummer und die Eintragung der Mitarbeiter in die Gebietskrankenkassen Pflicht. Für einen Existenzgründer sieht die Gründung einer GmbH sehr kompliziert aus, aber die Gründung erfolgt mit dem Beistand eines Notars, für den Gründung alltägliche Routine ist. Daher müssen die Gesellschafter nur die vom Notar erstellten Urkunden unterzeichnen.

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