Österreich gibt es insgesamt 7 verschiedene Einkunftsarten. Das Einkommen einer Einzelperson setzt sich aus der Summe der 7 Einkunftsarten zusammen. Jene Vermögenszuwächse, welche nicht unter diese 7 Einkunftsarten fallen, unterliegen daher nicht der Einkommensteuer. Dies sind z. B. Spielgewinne oder Schenkungen bzw. Erbschaften.
Betriebliche Einkünfte (Gewinneinkünfte)
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Landwirte, Gärtner, Forstwirte, …)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (insbesondere Freiberufler wie Architektinnen/Architekten, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder, Aufsichtsrätinnen/Aufsichtsräte; weiters Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer einer GmbH, an der gleichzeitig eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent besteht)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (alle sonstige, selbständigen, nachhaltigen Tätigkeiten, die über bloße Verwaltung des eigenen Vermögens bzw. durch Vermietung hinausgehen)
- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiter , Pensionisten)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
- Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)
Außerbetriebliche Einkünfte (Überschusseinkünfte)
Es ist eine Frechheit sondergleichen, wie Sie mit uns, dem Fußvolk, herumspringen. Ich finde das nicht gut. Ich werde hiermit eine Schülerinitiative einleiten.