Das Kilometergeld 2009 (kurz: km-Geld 2009) wurde bereits zum 1.7.2008 festgelegt und ist im Vergleich zum Kilometergeld 2008 weiterhin unverändert. Um überhaupt ein Kilometergeld in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedigungen für das amtliche km-Geld vorliegen:
- Es handelt sich um eine Dienstreise .
- Der amtliche, verordnete km-Geld Höchstsatz wird nicht überschritten.
- Es handelt sich um ein Privatfahrzeug, d. h. der/die ArbeitnehmerIn kommt für den Betrieb des Fahrzeuges selbst auf.
- Über die gefahrenen Kilometer liegt ein Fahrtenbuch vor
Kraftfahrzeugtype | Kilometergeld in Euro (auf volle Cent aufgerundet) |
---|---|
PKW | 0,42 |
Motorräder bis 250 ccm | 0,14 |
Motorräder über 250 ccm | 0,24 |
Mitfahrer und Mitfahrerinnen | 0,05 |
Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km | 0,24 |
Fahrrad bzw. zu Fuß ab 6 km | 0,47 |
Der Höchstbetrag für das Kilometergeld 2009 liegt bei jährlichen EUR 12.600,-
km-Geld für Pkw in BRD für 2009 – wie hoch ?
Einfache km und Fahrt hin und zurück, bitte !!!
Wer weiss Bescheid. Sache ist eilig ! Danke.