Wer in Österreich Fahrtkosten bezahlen muss hat die Möglichkeit diese nicht nur steuerlich abzusetzen sondern kann auch eine sogenannte Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Diese kann dann beansprucht werden, wenn die Entfernung zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung mindestens 20 Kilometer beträgt und mindestens die Hälfte aller monatlichen Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer mindestens die Hälfte aller monatlichen Arbeitstage arbeiten muss. Im Krankheitsfall bleibt die Pendlerpauschale jedoch bestehen. Zudem muss der Arbeitnehmer Lohnsteuer bezahlen, damit er einen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat. Auch muss der Weg zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung gut erreichbar sein bzw. müssen öffentliche Verkehrsmittel gegeben sein. Sollten keine öffentlichen Verkehrsmittel in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sein, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die große Pendlerpauschale. Bei der kleinen Pendlerpauschale erhält der Arbeitnehmer, sofern der Weg in die Arbeitsstelle zwischen 20 Kilometer und 40 Kilometer entfernt liegt, monatlich 58 Euro. Sollte die Entfernung zwischen 40 Kilometer und 60 Kilometer liegen, dann erhält der Arbeitnehmer einen monatlichen Betrag in der Höhe von 113 Euro. Wenn die Entfernung über 60 Kilometer liegt, dann erhält der Arbeitnehmer einen monatlichen Zuschuss von 168 Euro.