Jahresausgleich 2011: Tipps für den Jahresausgleich 2011

Für Arbeitnehmer bietet der Jahresausgleich die einzigartige Gelegenheit zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück zu bekommen. Vor allem für Angestellte, deren Einkommen 2011 geschwankt hat, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren, oder die ihren Arbeitgeber gewechselt haben, ergibt sich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung meist eine Lohnsteuergutschrift. Aber auch die unterschiedlichen Absetzbeträge sollte man unbedingt wahrnehmen. Sofern zum Beispiel eine mögliche Pendlerpauschale nicht bereits beim Arbeitgeber steuerlich berücksichtigt wird, kann diese auch beim Jahresausgleich angegeben werden. Vor allem für Familien mit Kindern gibt es hierbei vielfache Absetzmöglichkeiten. So können sowohl Alleinerzieher als auch Alleinverdiener jährlich einen Betrag in Höhe von € 364, sowie den von der Kinderzahl abhängigen Kinderzuschlag geltend machen. Darüber hinaus kann ein Kinderfreibetrag von € 220 (bzw. € 132 bei Beantragung durch beide Elternteile), sowie bei Familien mit mehr als 3 Kindern ab dem dritten Kind der Mehrkindzuschlag von monatlich € 20 in Anspruch genommen werden.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung bieten auch die absetzbaren Sonderausgaben eine gute Gelegenheit, Steuerbegünstigungen wahrzunehmen. Bis zu einer gewissen Höchstgrenze können so Beiträge zu einer Pflegeversicherung oder Pensionskasse sowie auch Kosten für Wohnraumschaffung oder –sanierung geltend gemacht werden. Zusätzlich können auch der Kirchenbeitrag bis zu einem Wert von € 200 und mögliche Spendenausgaben bis zu einer Höhe von 10% des Einkommens des letzten Jahres von der Steuer abgesetzt werden. Werbungskosten, wie Ausgaben für Arbeitsmittel oder berufliche Fortbildungen, die über der automatisch angerechneten Pauschale von € 132 liegen, wirken sich ebenfalls steuermindernd aus.

Sogar Beschäftigte, die 2011 gar keine Lohnsteuer gezahlt haben, können von der Arbeitnehmerveranlagung profitieren. Denn all jene Arbeitnehmer, deren Einkommen 2011 unterhalb der Lohnsteuergrenze von € 12.000 lag, können im Rahmen des Jahresausgleichs 10% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis zu einem Betrag von € 110 vom Finanzamt rückfordern.

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