Geringfügigkeitsgrenze 2012

Die Geringfügigkeitsgrenze 2012 wird aller Voraussicht nach auf 376,26 Euro pro Monat erhöht. Die Aufwertungszahl ist daher 1,006 und daraus erhöht sich eben auf Basis der Geringfügigkeitsgrenze 2011 die sich auf 374,02 Euro beläuft nun die Geringfügigkeitsgrenze 2012 auf 376,26 Euro im Monat.

Die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich sagt aus, bis zu welcher maximalen Grenze man monatlich hinzuverdienen darf, ohne dass Abgaben für die Sozialversicherung notwendig sind (Ausnahme ist die Unfallversicherung welche auf jeden Fall bezahlt werden muss). Wer also bis zur maximalen Geringfügigkeitsgrenze pro Monat nur einen Verdienst hat, der und sein Arbeitgeber müssen so keine

  • Pensionsversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung und
  • Pensionsversicherung

bezahlen. Natürlich können dann auch keine Leistungen aus diesen Versicherungen bezogen werden, wenn in diese nicht einbezahlt wird. Speziell das Thema Krankenversicherung ist ein wichtiges Thema und man muss darauf achten, dass man bei einer anderen Person (Eltern, Ehegattin, Ehegatte) mitversichert ist.

Neben dem monatlichen Höchstbetrag bei der Geringfügigkeitsgrenze gibt es auch einen maximalen Betrag pro Tag. Dieser wird sich bei der Geringfügigkeitsgrenze 2012 wohl auf 28,89 Euro erhöhen (bisher 2011: 28,13 Euro).

Es gibt aber auch einiges zu beachten, rund um die Geringfügigkeitsgrenze, denn es kann sehr schnell aus einem netten Zuverdienst eine unendliche Geschichte werden mit so einigen unerwarteten Aufwänden! Was gilt es also zu beachten, wenn man sich mit dem Thema Verdienst und der Geringfügigkeitsgrenze auseinandersetzt? Hier ein paar Hinweise dazu:

  • Sie sind bei einer geringfügigen Beschäftigung NIE arbeitslosenversichert! Wenn Sie den Job verlieren, so bekommen Sie keine Arbeitslosengeld.
  • Es werden bei der Geringfügigkeitsgrenze mehrere Einkommen zusammengerechnet. Wenn Sie also einen normalen 40-Stunden Job haben und nebenbei noch bisschen arbeiten (z. B. 200 Euro pro Monat zusätzlich), so werden alle Einkommen zusammengerechnet. In diesem Fall werden Sie insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen und müssen daher auch für den Nebenverdienst voll die Sozialversicherung bezahlen!
  • Sie sind NICHT versichert für den Krankheitsfall oder für die Pension. Sie haben aber die Möglichkeit sich selbst zu versichern. Wie hoch die Kosten hierfür sind, müssten Sie bei der GKK erfragen. 2011 sind die Kosten dafür 52,78 Euro.

Die endgültigen Werte der Geringfügigkeitsgrenze 2012 werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kommentare

  1. Sabine Pürer Mai 2, 2012
  2. FL Juni 20, 2012
  3. lukas Juli 27, 2012
  4. lukas Juli 27, 2012
  5. missbrooklyn Oktober 12, 2012
  6. Alina Januar 4, 2013
  7. Alina Januar 4, 2013

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