Die Geringfügigkeitsgrenze 2012 wird aller Voraussicht nach auf 376,26 Euro pro Monat erhöht. Die Aufwertungszahl ist daher 1,006 und daraus erhöht sich eben auf Basis der Geringfügigkeitsgrenze 2011 die sich auf 374,02 Euro beläuft nun die Geringfügigkeitsgrenze 2012 auf 376,26 Euro im Monat.
Die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich sagt aus, bis zu welcher maximalen Grenze man monatlich hinzuverdienen darf, ohne dass Abgaben für die Sozialversicherung notwendig sind (Ausnahme ist die Unfallversicherung welche auf jeden Fall bezahlt werden muss). Wer also bis zur maximalen Geringfügigkeitsgrenze pro Monat nur einen Verdienst hat, der und sein Arbeitgeber müssen so keine
- Pensionsversicherung,
- Krankenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung und
- Pensionsversicherung
bezahlen. Natürlich können dann auch keine Leistungen aus diesen Versicherungen bezogen werden, wenn in diese nicht einbezahlt wird. Speziell das Thema Krankenversicherung ist ein wichtiges Thema und man muss darauf achten, dass man bei einer anderen Person (Eltern, Ehegattin, Ehegatte) mitversichert ist.
Neben dem monatlichen Höchstbetrag bei der Geringfügigkeitsgrenze gibt es auch einen maximalen Betrag pro Tag. Dieser wird sich bei der Geringfügigkeitsgrenze 2012 wohl auf 28,89 Euro erhöhen (bisher 2011: 28,13 Euro).
Es gibt aber auch einiges zu beachten, rund um die Geringfügigkeitsgrenze, denn es kann sehr schnell aus einem netten Zuverdienst eine unendliche Geschichte werden mit so einigen unerwarteten Aufwänden! Was gilt es also zu beachten, wenn man sich mit dem Thema Verdienst und der Geringfügigkeitsgrenze auseinandersetzt? Hier ein paar Hinweise dazu:
- Sie sind bei einer geringfügigen Beschäftigung NIE arbeitslosenversichert! Wenn Sie den Job verlieren, so bekommen Sie keine Arbeitslosengeld.
- Es werden bei der Geringfügigkeitsgrenze mehrere Einkommen zusammengerechnet. Wenn Sie also einen normalen 40-Stunden Job haben und nebenbei noch bisschen arbeiten (z. B. 200 Euro pro Monat zusätzlich), so werden alle Einkommen zusammengerechnet. In diesem Fall werden Sie insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen und müssen daher auch für den Nebenverdienst voll die Sozialversicherung bezahlen!
- Sie sind NICHT versichert für den Krankheitsfall oder für die Pension. Sie haben aber die Möglichkeit sich selbst zu versichern. Wie hoch die Kosten hierfür sind, müssten Sie bei der GKK erfragen. 2011 sind die Kosten dafür 52,78 Euro.
Die endgültigen Werte der Geringfügigkeitsgrenze 2012 werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
Ich bin derzeit arbeitslos und arbeite geringfügig selbstständig! Wenn ich jetzt die Möglichkeit habe mich geringfügig anstellen zu lassen und mich selbst bei der GKK versichere würde das ausreichen?
Danke, lg Sabine Pürer
Ja es gibt die
Zitat (von obigem Link):
„Durch diese freiwillige Versicherung besteht in der Krankenversicherung sowohl Anspruch auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte) als auch auf Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld).
In der Pensionsversicherung sind Versicherungszeiten dieser freiwilligen Versicherung jenen der Pflichtversicherung gleichzusetzen. „
Ja es gibt die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung.
Zitat (von obigem Link):
„Durch diese freiwillige Versicherung besteht in der Krankenversicherung sowohl Anspruch auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte) als auch auf Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld).
In der Pensionsversicherung sind Versicherungszeiten dieser freiwilligen Versicherung jenen der Pflichtversicherung gleichzusetzen. „
Danke Andreas erstmal für die Basic-Infos!
Ich hätte jetzt noch eine Frage!
Ich arbeite Samstags als gerigfügig Beschäftigter in einem Unternehmen und komm damit nicht über die Geringfügigkeitsgrenze! Jetzt hat sich ein Job mit 25 wochenstunden als freier Dienstnehmer ergeben! – Inwieweit wirkt sich das jetzt aus? Wird der Verdienst des 25 wochenstunden jobs dazugezählt oder gibt es da Ausnahmen als Freier Dienstnehmer? Der Arbeitegeber des 25 wochenstunden-jobs übernimmt die Soz.Vers. !
Hilfe..
Danke und Liebe Grüße
Lukas
Hallo Lukas,
so wie ich das sehe, werden die beiden Einkünfte zusammengerechnet und weil du damit über die Geringfügigkeitsgrenze kommst, besteht versicherungspflicht.
Ich würde Dir empfehlen, dass Du Dich direkt bei der GKK schlau machst, denn das böse Erwachen gibt es erst nach einem Jahr, wenn die GKK eine Nachbemessung durchführt und du zum Zahlen aufgefordert wirst. Hier findest Du auch noch mehr Informationen:
http://www.ooegkk.at/portal27/portal/ooegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=68430&p_tabid=2
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Werd mich da mal reinlesen!
Lg Lukas
Hallo!
Ich arbeite samstags ca. 8 Stunden (je nach Anzahl im Monat sind das 32 bzw. 40 Stunden) dh. ich komme hier nie über die Geringfügigkeitsgrenze! Nun verdiene ich mir nebenbei als studentische Mitarbeiterin an der Uni noch was dazu, dies beläuft sich je nach Arbeitsaufwand zwischen 130 und 300 Euro.
Ich erhalte auch noch ein Selbsterhalterstipendium mit ca. 700 Euro und versichere mich mit 50,15 Euro/Monat selbst. Wieviel werde ich dann zusätzlich noch abgeben müssen und an welche Stelle? An die GKK oder ans Finanzamt (und läuft dies dann automatisch über den Lohnsteuerausgleich im darauffolgenden Jahr oder muss ich das jeden Monat selbst überweisen?)
Und was passiert wenn ich über die Stipendium-Zuverdienstgrenze von 8.000 Euro (von dem ich nicht weiß ob netto oder brutto) schlittere? Wird dann das Stipendium aliquot gekürzt oder fällt es ganz weg?
Danke schon mal im Voraus! 🙂
Liebe Miss Brooklyn,
uiuiui… das klingt nicht gut, bzw. klingt das nach potentiellen Problemen. Was passieren kann und wird ist, dass das Finanzamt am Ende des Jahres gemeldet bekommt, wie viel Sie im Jahr verdient haben. Danach ergeht eine Meldung an die GKK. Diese prüft ob Grenzen überschritten wurden, wenn ja, dann dürfen Sie für das GESAMTE Einkommen Sozialversicherung nachbezahlen und das ist nicht wenig (in Prozent von den Gesamteinkünften und da dies mit einer zeitlichen Verzögerung geschieht, ist die negative Überraschung meist sehr groß). Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich von der GKK hier beraten lassen, denn es gibt hier keinen Spielraum, sondern nur harte Grenzen. So wie ich das sehe, haben Sie ein Problem in gewissen Monaten, in denen Sie über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Wenn Sie die 8000er Grenze erreichen, dann haben Sie zuvor schon ein Sozialversicherungsproblem 😉
Daher mein Tipp: Sprechen Sie mit den Experten von der GKK und das im Vorfeld, bevor Sie später das große, böse Erwachen bekommen. Zumindest können Sie sich auf eine eventuelle Nachzahlung vorbereiten und können einen Teil des Gehalts zur Seite legen.
Hallo Andreas,
ich hätte da bitte ein Frage!
Ich arbeite immer Samstags als geringfügig-Angestellte in einer Firma. Mit diesem Gehalt komme ich noch nicht über die Geringfügigkeitsgrenze. Jedoch mache ich nebenbei auch noch Promotionjobs, bei denen ich tageweise geringfügig angemeldet werde. Mit beiden Gehältern zusammen komme ich aber leider schon über die Geringfügigkeitsgrenze.
Was muss ich jetzt tun, damit ich am Ende des Jahres keine böse Überraschung erlebe? Oder muss ich überhaupt was tun, da ich mal gehört habe, dass die ersten 10.000€ steuerfrei sein?!
Danke schon mal im Voraus für die Infos!!
Hallo Alina,
nun da mischt du zwei verschiedene Dinge. Die Geringfügigkeitsgrenze gilt für die Sozialversicherung und nicht für die Lohnsteuer. Für die Lohnsteuer gelten wirklich die 10.000 bzw. jetzt sind es 11.000 Euro.
Was dich erwarten kann bzw. auch wird: Eine Nachzahlung von der Sozialversicherung, also deiner lokalen Gebietskrankenkasse. Am Besten ist es, wenn Du Dich bei denen mal meldest und fragst, was denn Sache ist, bzw. um Tipps. Dazu kannst Du Dich auch im Vorfeld bei der Arbeiterkammer erkundigen, aber die Gebietskrankenkasse sind die, die die Hand drauf haben und dir sicherlich sagen können, was geht und nicht geht.
Danke, danke, danke Andreas für die rasche und informative Antwort:)