Jedes Jahr kommt Weihnachten und damit die verbundene Weihnachtsfeier. Was aber muss berücksichtigt werden, damit ein Unternehmen die Weihnachtsfeuer auch von der Steuer absetzen kann? Nun grundsätzlich ist es so, dass Betriebsveranstaltungen bis zu einer Höhe von € 365,- pro Mitarbeiter und Jahr frei von der Lohnsteuer und anderen Beiträgen sind. Dieser Jahresbetrag gilt aber nicht nur für die betriebliche Weihnachtsfeier sondern eben für alle Veranstaltungen (z. B. Betriebsausflug). Jener Betrag der diese Summe von 365,- übersteigt ist lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Außerdem bleiben Geschenke anlässlich von Betriebsveranstaltungen bis zu einer Höhe von € 186,- steuer- und beitragsfrei.
Die Abhaltung einer Weihnachtsfeier ist keine Bedingung für die Steuerfreiheit, auch wenn nur Geschenke verteilt werden gilt es bereits als Betriebsveranstaltung.
Geldgeschenke sind NICHT lohnsteuer frei, daher gilt es zu schauen, dass z. B. Gutscheine geschenkt werden, oder auch Goldmünzen und Autobahnvignetten sind lohnsteuer frei.