Die Familienbeihilfe gibt es in Österreich nur auf Antrag. Das bedeutet, dass jeder, der Anrecht auf Familienbeihilfe diese beim Finanzamt beantragen muss. Der Familienbeihilfe Antrag kann persönlich oder als Download Formular gemacht werden (danach offline ausfüllen und zum Finanzamt senden). Zusätzlich kann der Familienbeihilfe Antrag auch online über FinanzOnline gemacht werden -hierzu ist jedoch ein Zugang zu FinanzOnline nötig!
Sie müssen beim Antrag unbedingt auch die erforderlichen Unterlagen beilegen. Wenn der Antrag über FinanzOnline gestellt wird, so müssen diese Unterlagen zusätzlich an das Finanzamt per Post übermittelt werden.
Ein Antrag auf Familienbeihilfe kann immer nur von den Eltern gestellt werden, da man davon ausgeht, dass diese anspruchsberechtigt sind. Wenn Kinder selbst Anspruch auf Familienbeihilfe haben, so muss nachgewiesen werden, dass keine Hausgemeinschaft mehr zu den Eltern besteht und die Eltern nicht mehr der Unterhaltspflicht nachkommen.
Die erforderlichen Unterlagen für die Familienbeihilfe sind bei Volljährigkeit des Kindes (und wenn die Beihilfe weiterhin ausgezahlt werden soll):
- Nachweis einer laufenden Berufsausbildung oder Studienerfolgsnachweis bzw. Nachweis über die Studienverzögerung
- bei ausländischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern (auch EU-Bürgerinnen/EU-Bürger) – Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt nach §§ 8 oder 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Nachweis des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes