Beitragsgrundlage bei der gewerblichen Sozialversicherung

Die Beitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung errechnet sich aus 3 Positionen, welche dann die endgültige Beitragsgrundlage für das jeweilige Steuerjahr ist.

Die Berechnung der endgültigen Beitragsgrundlage funktioniert so:

Gewinn laut Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres

+ einbezahlte Sozialversicherungsbeiträge

+ Veräußerungsgewinne (bei Bedarf)

= endgültige Beitragsgrundlage

Die vorläufige Beitragsgrundlage errechnet sich aus dem Einkommensteuerbescheid des 3. vorangegangenen Jahres oder, falls nicht vorhanden, die Mindesbeitragsgrundlage des jeweils laufenden Jahres multipliziert mit einem Aufwertungsfaktor von 1,079.

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