Mindestsicherung Burgenland

Seit September 2010 kann man auch im Burgenland die Mindestsicherung bekommen. Zuständige Behörden, bei denen man den schriftlichen Antrag einreichen kann, sind die Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeindeämter bzw. die Geschäftsstellen des AMS. Anspruch auf die Mindestsicherung haben diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Österreich haben und deren Einkommen unter dem Mindeststandard liegt. Ziel der Unterstützung ist, dass der Einstieg ins Arbeitsleben den Antrag stellenden Personen leichter fällt. Die Beantragenden müssen daher eine Bereitschaft zur Arbeit zeigen. Von manchen Personen wird keine Arbeitsbereitschaft verlangt, z.B. von Personen im Regelpensionsalter, mit Betreuungspflicht für Kinder unter 3 Jahren, wenn die Betreuung nicht anders zu lösen ist, mit schwerkranken Kindern, bzw. die eine Schulausbildung machen, die sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben, wobei ein Studium nicht zählt. Die Mindestsicherung wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt. Die Höhe der Mindestsicherung liegt im Jahr 2011 für Alleinstehende oder AlleinerzieherInnen bei 752,94 €. Ehepaare und Paare in einer Lebensgemeinschaft bekommen zusammen das Anderthalbfache von der obengenannten Summe, nämlich 1.129,41 €. Kinder bekommen jeweils 135,53 €, ab dem vierten Kind 112,94 €. Zu beachten ist, dass Einkommen aus anderen Quellen, inklusive Arbeitslosenleistung, angerechnet werden und die Höhe der Mindestsicherung reduzieren können. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung im Burgenland ist, dass das Gesamtvermögen in einem Haushalt nicht mehr als 3.764,70 € beträgt (Stand 2011). Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, gelten als Ausnahme. Autos müssen verkauft werden, soweit sie nicht behinderungsbedingt bzw. für die Arbeit nötig sind.

Eine Antwort

  1. John doe Juni 30, 2011

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