Seit September 2010 kann man auch im Burgenland die Mindestsicherung bekommen. Zuständige Behörden, bei denen man den schriftlichen Antrag einreichen kann, sind die Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeindeämter bzw. die Geschäftsstellen des AMS. Anspruch auf die Mindestsicherung haben diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Österreich haben und deren Einkommen unter dem Mindeststandard liegt. Ziel der Unterstützung ist, dass der Einstieg ins Arbeitsleben den Antrag stellenden Personen leichter fällt. Die Beantragenden müssen daher eine Bereitschaft zur Arbeit zeigen. Von manchen Personen wird keine Arbeitsbereitschaft verlangt, z.B. von Personen im Regelpensionsalter, mit Betreuungspflicht für Kinder unter 3 Jahren, wenn die Betreuung nicht anders zu lösen ist, mit schwerkranken Kindern, bzw. die eine Schulausbildung machen, die sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben, wobei ein Studium nicht zählt. Die Mindestsicherung wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt. Die Höhe der Mindestsicherung liegt im Jahr 2011 für Alleinstehende oder AlleinerzieherInnen bei 752,94 €. Ehepaare und Paare in einer Lebensgemeinschaft bekommen zusammen das Anderthalbfache von der obengenannten Summe, nämlich 1.129,41 €. Kinder bekommen jeweils 135,53 €, ab dem vierten Kind 112,94 €. Zu beachten ist, dass Einkommen aus anderen Quellen, inklusive Arbeitslosenleistung, angerechnet werden und die Höhe der Mindestsicherung reduzieren können. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung im Burgenland ist, dass das Gesamtvermögen in einem Haushalt nicht mehr als 3.764,70 € beträgt (Stand 2011). Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, gelten als Ausnahme. Autos müssen verkauft werden, soweit sie nicht behinderungsbedingt bzw. für die Arbeit nötig sind.
Klingt schön, funktioniert aber nicht! Als Österreicher hat man so gut wie keine Chance auf eine Mindestsicherung. Stellen wie das AMS sehen sich gar nicht dafür verantwortlich und verweisen auf die Sozialhilfestellen der jeweiligen BH oder Magistrat.
Die Sache mit dem PKW ist zudem völliger Unfug. Gerade im Burgenland wo viel Provinz und weite Strecken das Bundesland gestalten hat man keinerlei ernsthafte Chancen auf einen guten Job ohne einen PKW. Auf Bus und Zugfahrer lassen sich die meisten Arbeitgeber gar nicht erst ein.
Die Höhe der Mindestsicherung ist zudem in der Regel Stimmungsabhängig von den jeweiligen Beamten die den Fall bearbeiten. Passt einem das Gesicht des Antragsstellers nicht wird man mit hunderten, fadenscheinigen Argumenten wieder nach Hause geschickt ohne auch nur einen Cent zu sehen. Die erlogene Aussage der Antragsteller wäre Arbeitsfaul reicht in der Regel und man steht schon einmal mit 90€ im Monat Notstand auf der Straße.
Allgemein haben Ausländer wesentlich bessere Chancen, diese tauchen meistens gut beraten oder gleich mit Beratern der Caritas und Co. bei den jeweiligen Stellen auf und sollte hier ein „Verdacht der Faulheit“ geäusert werden gibt es Druck und die Drohung mit der „Öffentlichkeit“.
Fazit, wer keine Verwandten, Bekannten oder einflussreiche Personen kennt hat kaum Chancen auf die Mindestsicherung in ländlichen Regionen wie dem Burgenland oder der Steiermark wo arrogante Beamte ihren Vordamen eingetrichtert haben jeden Antragsteller wenn möglich heimzuschicken.