Änderung Mehrkinderzuschlag (Streichung ab 3. Kind)

Das Budget 2011 ist von dem Gedanken getragen, dass jeder seinen Beitrag leisten muss. Die Banken werden (endlich) zur Kasse gebeten, das Autofahren wird teurer, detto das Rauchen – und auch vor den Familien haben die Sparpläne der Bundesregierung nicht zurückgeschreckt:

Bis jetzt war es so, dass ab dem 3. Kind ein sogenannter „Mehrkinderzuschlag“ über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden konnte. Dieser betrug € 38,40 pro Monat, also für kinderreiche Familien ein nicht unerheblicher Betrag.

Dieser Mehrkinderzuschlag fällt dem Spargedanken zum Opfer – ab 2011 wird es ihn nicht mehr geben. Aufrecht bleiben im Gegensatz dazu die Kinderabsetzbeträge für haushalts- oder nichthaushaltszugehörige Kinder, die gleichfalls im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können. Auch die Kinderbetreuungskosten (für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bis maximal € 2.300 / Jahr und Kind) bleiben davon unberührt. Die Regierung verspricht sich von dieser Maßnahme Einsparungen im Bereich zwischen 50 und 60 Millionen Euro pro Jahr – eine große Summe, aber leider auf dem Rücken der kinderreichen Familien.

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