Die Mitarbeiter und Beteiligte an Banken dürfen Geheimnisse, ie ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. Die Verletzung des Bankgeheimnisses …
Das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und Bank ist ein Vertrauensverhältnis. Alle Auskünfte über das laufende Geschäfte unterliegen daher dem österreichischen Bankgeheimnis und dürfen ausschließlich an bestimmte Personen kommuniziert werden (Zeichnungsberechtigte, …
Wird ein Konto auf den Namen von 2 oder mehreren Personen eröffnet, so liegt hier ein Gemeinschaftskonto vor. Dabei haftet jeder Mitinhaber des Gemeinschaftskontos voll für die Verbindlichkeiten auf …